Details

Bereicherungsverbot und Gewalthaberhaftung

Leseprobe

Bereicherungsverbot und Gewalthaberhaftung

Zu den Klagen in id quod pervenit sowie in quantum locupletior factus est
Forschungen zum Römischen Recht, Band 65 1. Aufl.

von: Andreas Herrmann, Thomas Finkenauer, Sebastian Lohsse

65,00 €

Verlag: Böhlau Köln
Format: PDF
Veröffentl.: 09.09.2024
ISBN/EAN: 9783412530471
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 375

Dieses eBook erhalten Sie ohne Kopierschutz.

Beschreibungen

Das römische Recht kennt Ersatzklagen eines Geschädigten nicht allein gegen dessen Schädiger, sondern in zahlreichen Fällen auch gegen Dritte, an die infolge der Schädigung ein Vorteil gelangt ist. Insbesondere wenn sich der Schädiger nicht mit Erfolg belangen lässt, richten die römischen Juristen die im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und seinem Schädiger bestehende Klage gegen den Dritterwerber, soweit dieser etwas erlangt hat. Die dafür gängige Bezeichnung als "prätorische Bereicherungsklagen" ist indes irreführend: Die Konstruktion, mit der sich eine Klage in den Grenzen des Erlangten auf den Dritterwerber erstrecken ließ, geht nicht auf den Prätor, sondern bereits das republikanische Repetundenrecht zurück. Die Bezeichnung als Bereicherungsklagen geht fehl, weil vorrangig Schadensersatz bezweckt ist.
Andreas Herrmann ist Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen und Rechtsreferendar am Landgericht Tübingen.

Diese Produkte könnten Sie auch interessieren:

Praxiskommentar Waffenrecht
Praxiskommentar Waffenrecht
von: Kai König, Gregor Hugenroth, Anne Paschke, Michael Pießkalla, Tobias Kumpf, Klas Weber, Georg H. Amian, Alexander Eichener, Christoph Keller, Sebastian Schmidt-Renkhoff, Jan F. Bruckermann
Preis: 89,99 €
Praxiskommentar Waffenrecht
Praxiskommentar Waffenrecht
von: Kai König, Gregor Hugenroth, Anne Paschke, Michael Pießkalla, Tobias Kumpf, Klas Weber, Georg H. Amian, Alexander Eichener, Christoph Keller, Sebastian Schmidt-Renkhoff, Jan F. Bruckermann
Preis: 89,99 €