Das Baustellenhandbuch Garten- und Landschaftsbau
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Satz: mediaTEXT Jena GmbH, 07747 Jena
Druck: Druckerei & Verlag Steinmeier GmbH & Co. KG, 86738 Deiningen
Printed in Germany
ISBN: 978-3-96314-082-2
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Vorwort
Bei der täglichen Arbeit auf der Baustelle werden von allen Beteiligten schnelle Entscheidungen erwartet. Mit dem vorliegenden Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau haben Sie jetzt die wichtigsten Informationen zu Bau und Pflege von Freianlagen schnell zur Hand. Aktuelle gesetzliche Vorgaben und Normen finden sich hier ebenso, wie hilfreiche Checklisten, anschauliche Tabellen und Schemazeichnungen zur Bau- und Vegetationstechnik.
Ziel des Buchs ist es, sowohl den ausführenden Gewerken als auch der Bauleitung vor Ort ein kompaktes Nachschlagewerk zum Garten- und Landschaftsbau an die Hand zu geben, mit dem sich im Bedarfsfall Probleme unkompliziert lösen lassen bzw. erst gar nicht entstehen.
Der Inhalt des Buchs orientiert sich an den grundlegenden Themen des Garten- und Landschaftsbaus und wurde mit äußerster Sorgfalt und eingehender Recherche nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik zusammengestellt. Gegenüber den Autoren und dem Verlag begründet dieses Erzeugnis keine Auskunfts- und Beratungspflicht und auch keine anderweitige Bindungswirkung. Die individuellen Gegebenheiten jedes Einzelfalls gebieten es, dass keine Gewähr für Verbindlichkeiten und Vollständigkeit der in diesem Erzeugnis enthaltenen Darstellungen und Aussagen gegeben werden kann.
Merching, im August 2018
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Autoren
Christine Andres
Nach einer Ausbildung zur Landschaftsgärtnerin und dem Studium der Landespflege an der FH Osnabrück mit dem Schwerpunkt Bauwesen, arbeitete Christine Andres als Bauleiterin im Garten- und Landschaftsbau. Im Jahr 2004 gründete sie das Ingenieurbüro CADverde mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Bauleitung und Abrechnung von Baumaßnahmen.
Seit 2011 ist sie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Garten- und Landschaftsbau tätig.
Autorin der Beiträge:
Landschaftsbauarbeiten nach ATV DIN 18320
Erd- und Bodenarbeiten
Entwässerungs- und Dränarbeiten
Holzbau
Gründungen und Verbauarbeiten
Stauden
Gehölze
Rasen
Thomas Bauer
Thomas Bauer studierte „Agrarmanagement & Agrarmarketing“ mit Schwerpunkt Gartenbau in Weihenstephan. Er ist von der Regierung von Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet „Haus- und Kleingärten“. Zu diesem Fachgebiet gehören neben der Gehölzwertermittlung auch der Garten- und Landschaftsbau sowie die Garten- und Landschaftsgestaltung. Zudem ist er als qualifizierter Baumkontrolleur tätig.
Autor der Beiträge:
Vegetationstechnik nach DIN 18915 bis 18920
Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und 18919
Erosionsschutz
Gert Bischoff
Nach einem Studium der Landespflege an der Universität Hannover war Gert Bischoff als Ingenieur im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau tätig. Derzeit hat er eine Professur für Landschaftsbau an der Fachhochschule Erfurt, Lehrgebiete Baubetrieb, Bau- und Vegetationstechnik inne. Zudem ist er auch als öffentlich bestellter Sachverständiger für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau tätig.
Autor der Beiträge:
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Johannes Diebel
Johannes Diebel studierte Landschaftsarchitektur an der TU München/Weihenstephan. Nach einer mehrjährigen Praxistätigkeit im Landschaftsbau und in einem Landschaftsarchitekturbüro mit Schwerpunkt Ausschreibung und Bauleitung ist er seit 25 Jahren selbstständig im Planungsbüro: Freiraumplanung Diebel, Ismaning.
An der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden-Pillnitz lehrt er seit 15 Jahren als Professor in den Studiengängen Landschafts- und Freiraumentwicklung sowie Gartenbau das Fachgebiet Landschaftsbau/Baukonstruktion/CAD.
Autor des Beitrags:
Mauern und Stützmauern
Clemens Fauth
Landschaftsarchitekt Clemens Fauth studierte an der TU München/Weihenstephan. Seit 1995 ist er Mitglied der Bayerischen Architektenkammer. Seit 1998 ist er als freier Landschaftsarchitekt tätig. Clemens Fauth ist geprüfter Energieberater (HWK) sowie Gutachter der ALW Freising. Als Master of Science in Architektur und Umwelt und Stadtplaner (BYAK) ist er vorrangig für die Planung von Außenanlagen insbesondere zu Geschosswohnungsbau, Industriebau, Kindergärten/Schulen, Fahrradabstellanlagen, Hausgärten sowie Bahnhofsumfeld zuständig.
Autor der Beiträge:
Wegebau und Pflasterung
Zugänge
Meino Heuer
Straßenbaumeister Meino Heuer arbeitet als Betriebswirt (HWK), SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitskoordinator und von der Handwerkskammer für Ostfriesland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauerhandwerk. Er ist Mitglied des Verbands Ostfriesischer Sachverständiger (VOS) sowie Mitglied des Bundes Ostfriesischer Baumeister (BOB). Derzeit leitet er die Servicebetriebe der Stadt Garbsen.
Autor des Beitrags:
Homogenbereiche nach DIN 18300
Martina Lorenz
Martina Lorenz arbeitet nach einem Studium des Bauingenieurwesens an der Hochschule Bremen als Projektingenieurin im Bereich Planung und Planfeststellung beim Straßenneubauamt in Münster. Sie ist Projektleiterin Mineralische Baustoffe beim Westfälischen Prüfamt für Baugrund und Straßenbaustoffe in Münster, Dozentin und Autorin für den Bereich Tiefbau beim DAA-Technikum in Osnabrück sowie Beraterin für öffentliche und private Bauabteilungen, Architektur- und Ingenieurbüros.
Autorin der Beiträge:
Landschaftsbauarbeiten nach ATV DIN 18320
Bodengruppen nach DIN 18196
Bodenkenngrößen nach DIN 1055-2
Mengenermittlung, Mess- und Prüfverfahren
Grundlagen und Anforderungen
Vegetationstechnik nach DIN 18915 bis 18920
{Vegetationstechnik}
Allgemeines
Diese DIN-Normen stellen ein wichtiges Regelwerk dar, in dem sich u. a. Hinweise und normative Verweise finden:
• |
DIN 18035-4 Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen |
• |
DIN 18035-5 Sportplätze – Teil 5: Tennenflächen |
• |
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten |
• |
DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten |
• |
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten |
• |
DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen |
• |
DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation |
• |
DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen |
• |
DIN 19657 Sicherung von Gewässern, Deichen und Küstendünen – Richtlinien |
Unter anderem werden nachfolgende Empfehlungen und Regelwerke der FLL genannt:
• |
Empfehlungen für Baumpflanzungen, 2015 |
• |
Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, 2004 |
• |
Gütebestimmungen für Stauden, 2015 |
• |
Regelsaatgutmischungen (RSM), 2018 |
• |
Leitfaden für Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich, 1999 |
• |
Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte, 2016 |
• |
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 2018 |
• |
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen, 2018 |
• |
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen, 2004 |
• |
ZTV Großbaumverpflanzung, 2005 |
• |
Richtlinie für den Bau von Golfplätzen, 2008 |
Die Verknüpfung der unterschiedlichen DIN-Normen untereinander und zu anderen Regelwerken begründet sich durch die Vielzahl unterschiedlicher Standorte, Nutzungsarten und Pflanzenansprüche.
Die einzelnen DIN-Normen werden in den nachfolgenden Kapiteln näher erläutert.
DIN 18915 Bodenarbeiten
Diese Norm regelt die Qualität und Anwendung von in Erdenwerken oder auf Baustellen hergestellten Bodensubstraten für Vegetationstragschichten mit Bodenanschluss für den punktuellen oder flächigen Einbau im Garten- und Landschaftsbau.
Sie setzt sich aus folgenden Themenblöcken zusammen:
• |
Bewertung von Böden |
• |
Anforderungen an Böden |
• |
Behandlung und Verbesserung von Böden |
• |
Herstellung der Böden zur Bepflanzung |
• |
Maßnahmen zur Rekultivierung |
Im Kapitel Erd- und Bodenarbeiten wird auf diese Bestimmungen weiter eingegangen.
DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
Die DIN 18916 gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.
Sie setzt sich aus drei großen Themenblöcken zusammen:
• |
Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung |
• |
Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten |
• |
Pflanzarbeiten |
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
• |
Transport ohne Beschädigung |
• |
Lagerung 48 Std, dann Schutzmaßnahmen intensivieren |
• |
Pflanzzeit i. d. R. nicht bei Frost |
• |
Pflanzgrube 1,5-facher Durchmesser |
• |
fachgerechter Rückschnitt |
• |
Maßnahmen der Fertigstellungspflege |
Im Kapitel Pflege nach DIN 18916 und 18919 werden diese Bestimmungen ausführlich erläutert.
DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten
Die DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten gibt vor, wie die Herstellung von Rasen durch Ansaat oder Verwendung von Fertigrasen, Rasensoden und Vegetationsstücken im Rahmen des Landschaftsbaus auszuführen ist.
Sie setzt sich aus vier großen Themenblöcken zusammen:
• |
Rasentypen |
• |
Anforderungen an Saatgut, Fertigrasen, Vegetationsstücke |
• |
Herstellung von Rasenflächen |
• |
Fertigstellung |
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
• |
Einteilung der Rasentypen nach Anwendungsbereich, Eigenschaften und Pflegeansprüchen |
• |
Saatgutqualitäten gemäß RSM |
• |
Aussaat i. d. R. zwischen Mai bis September |
• |
Fertigrasen nicht bei Frost verlegen |
• |
Beschreibung der Fertigstellungspflege und des abnahmefähigen Zustands |
Im Kapitel Rasen finden sich zusätzlich zu den Bestimmungen der DIN 18917 Ausführungen zur RSM und weitere Hinweise.
DIN 18918 Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen
Die DIN 18918 gilt für Sicherungsbauweisen im Rahmen des Landschaftsbaus mit Saatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nicht lebenden Stoffen zur Verhinderung bzw. Verringerung von Erosion, Rutschung und Steinschlag sowie zur Begrünung von Flächen, die durch natürliche Einflüsse oder technische Maßnahmen vom Oberboden entblößt sind, sowie von Bodenschüttungen, Halden und Deponien.
Sie setzt sich aus folgenden sechs Hauptpunkten zusammen:
• |
Sicherung durch Ansaaten |
• |
Sicherung durch Anpflanzungen |
• |
Sicherungen durch Bauweisen mit Pflanzen und lebenden Pflanzenteilen |
• |
Sicherung durch Bauweisen mit nicht lebenden Stoffen und Bauteilen |
• |
kombinierte Bauweisen |
• |
Fertigstellungspflege |
Ein Erosionsschutz kann durch Bepflanzung oder durch Bauweisen aus nicht lebenden Stoffen erreicht werden. Im überwiegenden Teil werden die Maßnahmen miteinander kombiniert. Laut DIN 18918 sollen den Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen und lebenden Pflanzenteilen der Vorzug gegeben werden.
Im Kapitel Erosionsschutz wird auf die einzelnen Aspekte näher eingegangen.
DIN 18919 Instandhaltungsleistungen für die
Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation
Die DIN 18919 behandelt die Leistungen bei Pflanzflächen und deren fachgerechte Pflege.
Der funktionsfähige Zustand der Vegetation wird mit der Entwicklungspflege, die Erhaltung des funktionsfähigen Zustands der Vegetation mit der Unterhaltungspflege jeweils nach DIN 18919 erreicht. Dabei werden folgende Pflegemaßnahmen beschrieben:
• |
Bodenlockerung |
• |
Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs |
• |
Ausmähen von Gehölzflächen und Baumscheiben |
• |
Abfallentfernung |
• |
Pflanzenschnitt (Heckenschnitt, Auslichten, Auf-Stock-Setzen) |
• |
Winterschutzmaßnahmen |
• |
Mulchen |
• |
Wässern |
• |
Baumpflege |
• |
Mähen |
• |
Rasenpflege |
• |
Düngen |
Im Kapitel Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und 18919 und den einzelnen Kapiteln wird auf diese Arbeiten weiter eingegangen.
DIN 18920 Schutz bei Baumaßnahmen
Die DIN 18920 gilt für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Siedlungsbereich und in der freien Landschaft. Sie dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Pflanzenbeständen (Vegetationsflächen), z. B. aus Bäumen, Sträuchern, Gräsern, Kräutern, da der ökologische, klimatische, ästhetische, schützende oder sonstige Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren erreicht wird.
Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen richten sich insbesondere nach den vorhandenen Bäumen und Pflanzenbeständen sowie Art, Umfang und Dauer der Baumaßnahmen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob vorbeugend oder im Schadensfall weitere baumpflegerische Maßnahmen erforderlich sind.
Die DIN 18920 stellt die Schutzmaßnahmen wie folgt zusammen:
• |
Schutz vor chemischen Verunreinigungen |
• |
Schutz vor Feuer |
• |
Schutz vor Vernässung und Überstauung |
• |
Schutz von Vegetationsflächen |
• |
Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden |
• |
Schutz von Bäumen bei Freistellung |
• |
Schutz des Wurzelbereichs bei Bodenauftrag und gegen Bodenabtrag |
• |
Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben oder Baugruben und bei Gründungen für freistehende Bauteile |
• |
Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei befristeter Belastung und Grundwasserabsenkung |
• |
Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Belägen |
• |
Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten |
• |
Pflanzarbeiten |
Da es sich um lebende Organismen handelt, ist auch während Baumaßnahmen darauf zu achten, dass keine chemischen Stoffe den Standort belasten. Neben Säuren, Laugen etc. wird häufig nicht bedacht, dass auch Beton und Zement den Boden und damit den Standort für die Vegetation negativ beeinträchtigen.
Offene Feuer dürfen unter Beachtung der Windrichtung nur in einem Abstand von mind. 20 m von der Kronentraufe von Bäumen und Sträuchern entfacht werden.
Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsflächen dürfen durch baubedingte Wasserableitungen nicht vernässt oder überstaut werden.
Zur Verhinderung von Schäden sind Vegetationsflächen mit einem etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu umgeben, ein seitlicher Zaunabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
Schutz von Bäumen
Der Schutz von Bäumen stellt insbesondere in innerstädtischen Standorten ein wichtiges Thema dar. Die breite Öffentlichkeit hat mittlerweile erkannt, dass Bäume wichtige Funktionen erfüllen und besonders geschützt werden müssen.
Bei Schäden an Bäumen kommt es häufig zu hohen Schadensbeträgen, auch bei Teilschäden.
Es sind sowohl Wurzelschäden als auch Schäden an oberirdischen Teilen von Bäumen zu vermeiden.
Oberirdisch
Zum Schutz gegen mechanische Schäden (z. B. Quetschungen und Aufreißen der Rinde, des Holzes und der Wurzeln, Beschädigung der Krone) durch Fahrzeuge, Baumaschinen und sonstige Bauvorgänge, sind Bäume im Baubereich durch einen etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu schützen. Er soll den gesamten Wurzelbereich umschließen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zzgl. 1,5 m, bei Säulenform zzgl. 5,0 m nach allen Seiten.
Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Wurzelbereich geschützt werden, soll der zu schützende Bereich möglichst groß sein und insbesondere die offene Bodenfläche umfassen. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, ist der Stamm mit einer gegen den Stamm abgepolsterten, mind. 2,0 m hohen Bohlenummantelung zu versehen. Die Schutzvorrichtung ist ohne Beschädigung der Bäume anzubringen. Sie darf nicht unmittelbar auf die Wurzelanläufe aufgesetzt werden. Die Krone ist vor Beschädigung durch Geräte und Fahrzeuge zu schützen, ggf. sind gefährdete Äste hochzubinden. Die Bindestellen sind ebenfalls abzupolstern.
Unterirdisch
Im Wurzelbereich soll kein Auftrag von Böden oder anderem Material erfolgen. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, müssen bei der Auftragdicke und dem Einbauverfahren die artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Ausbildung des Wurzelsystems der Pflanzen, die Bodenverhältnisse sowie die Art des Materials berücksichtigt werden. Der Bodenauftrag soll sektoral erfolgen, die Belüftungssektoren sollen mind. ein Drittel des Wurzelbereichs umfassen. Vor dem Auftrag sind von der Oberfläche des Wurzelbereichs alle Pflanzendecken, Laub und sonstigen organischen Stoffe unter Schonung des Wurzelwerks in Handarbeit oder durch Absaugen zu entfernen, um das Entstehen wurzelschädigender Abbauprodukte oder Sauerstoffmangel zu vermeiden.
Im Wurzelbereich darf nur grobkörniges, luft- und wasserdurchlässiges Material aufgetragen werden. Soll zusätzlich eine Vegetationstragschicht aufgetragen werden, ist zunächst solches Material im Regelfall mit einer Dicke von 20 cm und anschließend als Vegetationstragschicht Boden der Bodengruppe 2 oder 3 nach DIN 18915 in einer Dicke von maximal 20 cm aufzutragen. Die Vegetationstragschicht darf nicht näher als 1,0 m vom Stamm angedeckt werden. Beim Auftragen darf der Wurzelbereich nicht befahren werden. Im Wurzelbereich darf Boden nicht abgetragen werden.
Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben oder Baugruben
Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, darf die Herstellung nur in Handarbeit oder Absaugtechnik erfolgen. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Beim Verlegen von Leitungen soll der Wurzelbereich möglichst unterfahren werden. Beim Aushub von Gräben dürfen Wurzeln mit einem Durchmesser von 2 cm nicht durchtrennt werden. Verletzungen sollen vermieden werden und sind ggf. zu behandeln. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittstellen zu glätten. Wurzelenden mit einem Durchmesser ≤ 2 cm sind mit wachstumsfördernden Stoffen, mit einem Durchmesser > 2 cm mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln. Die freigelegten Wurzeln sind gegen Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen. Verfüllmaterialien müssen durch die Art der Körnung (enge Stufung) und Verdichtung eine dauerhafte Durchlüftung zur Regeneration der beschädigten Wurzeln sicherstellen. Entsprechend dem Wurzelverlust können Schnittmaßnahmen in der Krone erforderlich werden. Bei nicht standfestem Boden und tiefen Baugruben ist der Baum durch Spundung zu sichern.
Bei Baugruben oder anderen Abgrabungen mit Wurzelverlust soll ein Wurzelvorhang erstellt werden. Der Abstand der Außenkante zum Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Er hat keine statische Funktion für den Baum und die Baugrube. Die Aushebung hat in Handarbeit zu erfolgen. Die Herstellung sollte eine Vegetationsperiode vor Baubeginn erfolgen. Die Dicke des Wurzelvorhangs muss mind. 25 cm betragen, die Tiefe den durchwurzelten Bereich umfassen, jedoch höchstens bis zur Sohle der Baugrube reichen. An der Grabenseite zur späteren Baugrube ist eine standfeste, verrottbare, luftdurchlässige Schalung, z. B. aus Pfählen, Maschendraht und Gewebe, zu errichten. Bis zum Baubeginn und während der Bauzeit ist der Wurzelvorhang ständig feucht zu halten.
Im Wurzelbereich sollen Gründungen nicht vorgenommen werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, sind statt durchgehender Fundamente Punktfundamente zu errichten, die im lichten Abstand mind. 1,5 m voneinander und vom Stammfuß stehen dürfen. Sie sollen so angeordnet werden, dass Wurzeln mit wichtiger statischer Funktion erhalten bleiben. Hierzu sind bereits in der Planungsphase Suchschachtungen durchzuführen, um die Standorte für die Punktfundamente festlegen zu können. Die Unterkante des aufgehenden Mauerwerks darf nicht in das ursprüngliche Erdreich hineinragen
Schutz des Wurzelbereichs bei befristeter Belastung
Der Wurzelbereich darf durch ständiges Begehen, durch Befahren, Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung nicht belastet werden. Ist eine befristete Inanspruchnahme des Wurzelbereichs nicht zu vermeiden, muss die belastete Fläche möglichst klein gehalten werden. Sie ist mit einem druckverteilenden Vlies und mit einer mind. 20 cm dicken Schicht aus dränschichtgeeignetem Material abzudecken, auf die eine feste Auflage aus Bohlen o. Ä. zu legen ist. Die Maßnahme soll kurz befristet und max. auf eine Vegetationsperiode begrenzt sein. Nach Fortfall des Bedarfs ist die Abdeckung umgehend zu entfernen, danach ist der Boden unter Schonung der Wurzeln in Handarbeit flach zu lockern. Ist die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, sind weitere Schutzmaßnahmen zu treffen.
Schutz von Bäumen bei befristeter Grundwasserabsenkung
Bei Grundwasserabsenkungen, die länger als drei Wochen dauern, sind Bäume während der Vegetationsperiode nach Bedarf im gesamten unversiegelten Wurzelbereich ausreichend zu wässern, ggf. durch Tiefenbewässerung. Zusätzlich können ausgleichende Maßnahmen, z. B. ein Verdunstungsschutz oder das Auslichten der Krone, erforderlich werden. Für lang andauernde, über eine Vegetationsperiode hinausgehende Baumaßnahmen mit Grundwasserabsenkungen sind diese Maßnahmen zu intensivieren bzw. sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Belägen
Im Wurzelbereich von Bäumen sollen keine Beläge verlegt werden. Ist dies nicht zu vermeiden, soll durch die Wahl der Baustoffe und durch die Art der Ausführung der Wurzelbereich möglichst wenig beeinträchtigt werden, z. B. durchlässige Beläge, möglichst geringe Tragschichtdicke, geringe Verdichtung oder Anhebung des Belags über Geländeniveau. Versiegelnde Beläge sollen nicht mehr als 30 %, offene Beläge nicht mehr als 50 % des Wurzelbereichs des ausgewachsenen Baums abdecken. Bei Veränderungen bestehender Beläge sollen diese Werte mind. erreicht werden. Im Regelfall sind zusätzliche technische Maßnahmen, z. B. Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen, Baumroste, Rammschutz, erforderlich. Durch die Art der Wasserführung ist der Gefahr der Fremdstoffeinwirkung zu begegnen.
Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und DIN 18919
{Pflege}
Diese beiden DIN-Normen stellen ein wichtiges Regelwerk dar, in dem sich u. a. Hinweise und normative Verweise auf folgende Normen finden:
• |
DIN 18035-4 Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen |
• |
DIN 18035-5 Sportplätze – Teil 5: Tennenflächen |
• |
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten |
• |
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten |
• |
DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen |
• |
DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation |
• |
DIN 19657 Sicherung von Gewässern, Deichen und Küstendünen |
Auch nachfolgende Empfehlungen und Regelwerke der FLL werden genannt:
• |
Empfehlungen für Baumpflanzungen, 2015 |
• |
Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, 2004 |
• |
Gütebestimmungen für Stauden, 2015 |
• |
Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich, 1999 |
• |
Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte, 2016 |
• |
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 2018 |
• |
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen, 2018 |
• |
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen, 2004 |
• |
ZTV-Großbaumverpflanzung, 2005 |
Die Verknüpfung der unterschiedlichen DIN-Normen untereinander und zu anderen Regelwerken begründet sich durch die Vielzahl verschiedener Standorte, Nutzungen und Pflanzenansprüche.
In diesem Kapitel soll die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege allgemein behandelt werden.
Die Pflegemaßnahmen sind abhängig von der Pflanzung und deren Verwendung. Die Maßnahmen bei einer Dachbegrünung und der Pflanzung eines Großbaums erfordern besondere Maßnahmen und Pflege.
In diesem Kapitel sollen die für alle Projekte wichtigen Regelungen vorgestellt werden, und in den nachfolgenden Kapiteln werden die spezifischen Regelungen und Maßnahmen weiter erläutert.
Allgemeines
Die DIN 18916 gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.
Die DIN 18919 gilt für Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen sowie von Vegetationsflächen, die mit ingenieurbiologischen Bauweisen nach DIN 18918 gesichert werden.
Für nahezu sämtliche gärtnerischen Arbeiten mit Pflanzen, außer bei z. B. Rasenflächen auf Sportplätzen, sind diese beiden Normen anzuwenden.
DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
{Pflanzarbeiten}
Die DIN 18916 setzt sich aus drei großen Themenblöcken zusammen:
• |
Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung |
• |
Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten |
• |
Pflanzarbeiten |
Die Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung bestehen hauptsächlich aus Gütebestimmungen und dem Thema Transport:
• |
Pflanzen sind so zu transportieren, dass eine Beschädigung, z. B. durch Austrocknen, Frost oder unsachgemäßes Laden vermieden wird. |
• |
Der Versand von wurzelnackten Pflanzen im offenen Fahrzeug darf bei Temperaturen unter 0 °C nur mit Einverständnis des Empfängers erfolgen. |
Die wichtigsten Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten sind:
• |
Pfähle und Befestigungsmaterial etc. müssen zwei Jahre haltbar sein. |
• |
Die vorgesehene Vegetation darf nicht negativ beeinträchtigt oder geschädigt werden. |
Vorgaben zu Pflanzarbeiten
Nachdem die Pflanzarbeiten in den Kapiteln Stauden, Gehölze und Rasen pflanzenspezifisch beschrieben werden, soll in diesem Rahmen nur auf die wichtigsten Punkte eingegangen werden.
Allgemeines
• |
Bei der Feststellung der Pflanzzeit sollen die artbedingten Besonderheiten beachtet werden. |
• |
Laubabwerfende Gehölze sind im Regelfall in der Wachstumsruhe zu pflanzen. Immergrüne Gehölze mit Ballen können ganzjährig gepflanzt werden, mit Ausnahme der Zeit des Austriebs. Topf- und Containerpflanzen, Stauden sowie Ein- und Zweijahresblumen und andere Beetpflanzen können bei frostfreiem Boden ganzjährig gepflanzt werden. |
• |
Pflanzen ohne Ballen dürfen bei Frost nicht gepflanzt werden. |
• |
Auf der Baustelle dürfen Pflanzen beim Transport, bei der Lagerung, im Einschlag und beim Pflanzen nicht beschädigt werden und sind vor Austrocknung, Überhitzung und Frost zu schützen. |
• |
Werden Gehölze ohne Ballen verpflanzt, soll der Durchmesser des Wurzelwerks artspezifisch und bodenabhängig bedingt den 10–15-fachen Durchmesser des Stammes haben. Beim Herausnehmen dürfen die Wurzeln nicht abgerissen werden, sondern müssen durchtrennt werden. Wurzelenden über 30 mm Durchmesser sind glatt nachzuschneiden und mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln. |
Lagerung auf der Baustelle {Lagerung von Pflanzen auf der Baustelle}
Nach der Anlieferung sollte unverzüglich gepflanzt werden. Ist dies nicht möglich, können Pflanzen für einen Zeitraum von 48 Stunden gelagert werden. Während dieses Zeitraums sind die Pflanzen durch einfache Maßnahmen, z. B. durch Anfeuchten und Abdecken, so zu schützen, dass Schädigungen durch Austrocknung, Frost oder Überhitzung ausgeschlossen sind.
Wird die Lagerungszeit von 48 Stunden überschritten, können weitere Maßnahmen erforderlich werden. In Abhängigkeit von der Jahreszeit, den Witterungsbedingungen, dem Zeitraum bis zur Pflanzung, der Art der Transportgefäße und der Beschaffenheit der Pflanzen (Ballen, Container) sind die Maßnahmen fortzuführen oder zu intensivieren. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, sind die Pflanzen in vorbereitete Gräben einzustellen, anzufeuchten, an den Wurzeln oder Ballen allseitig mit lockerem Boden zu umgeben, anzudrücken und einzuschlämmen. Gebündelte Pflanzen sind erforderlichenfalls auseinanderzuziehen. Ein Schutz gegen Wildverbiss ist ggf. vorzunehmen.
In Wintereinschlägen sind empfindliche Pflanzen entsprechend zu schützen.
Vorbereitung Pflanzung
Die Vegetationstragschicht sowie auch ggf. der Baugrund sind nach DIN 18915 vorzubereiten. Bei Baumpflanzungen an Standorten, deren Durchwurzelungsbereich begrenzt ist (z. B. an Plätzen und Straßen), muss die offene oder mit einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche mind. 6 m² betragen. Der durchwurzelbare Raum sollte eine Grundfläche von mind. 16 m² und eine Tiefe von mind. 80 cm haben.
• |
Bei Pflanzung von Gehölzen, Stauden, Ein- und Zweijahresblumen, Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sollen die Pflanzlöcher und -gruben in einer Breite ausgehoben werden, die dem 1,5-fachen Durchmesser des Wurzelwerks oder des Ballens entspricht. |
• |
Beim Aushub des Pflanzlochs ist der Oberboden vom übrigen Aushub zu trennen und bei der Pflanzung wieder als oberste Schicht einzubringen. |
• |
Junggehölze, Pflanzen mit Topfballen oder mit vergleichbarer Ballengröße können bei geeigneten Bodenverhältnissen mit Pflanzhacken, Pflanzspaten, Pflanzhölzern, Rillenscheiben u. Ä. gepflanzt werden. Verfestigungen der Pflanzlochwände und -sohlen sind zu beseitigen. |
• |
Vor der Pflanzung sind die Wurzeln ballenloser Pflanzen der Art entsprechend mit scharfem Schneidwerkzeug zu schneiden. Sie dürfen nicht abgequetscht oder abgestochen werden. Bei Containerpflanzen müssen Spiral- und Würgewurzeln durchschnitten, und Wurzelfilz muss aufgerissen werden. |
• |
Bei der Pflanzung sind die Wurzeln in ihrer natürlichen Lage einzubringen. |
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Danach ist im Regelfall durchdringend zu wässern. Jungpflanzen dürfen nur mit feuchten Wurzeln gepflanzt werden. |
Rückschnitt der oberirdischen Pflanzenteile
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Gehölze ohne Ballen sind i. d. R. unter Berücksichtigung der Art und Größe sowie der Standortbedingungen und Jahreszeit zurückzuschneiden oder auszulichten. |
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Beschädigte Pflanzenteile müssen entfernt und Wunden glattgeschnitten werden. Bei Gehölzen sind Wunden mit einem Durchmesser > 3 cm mit Wundbehandlungsmittel zu behandeln. |
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Stauden sollen nur dann zurückgeschnitten werden, wenn sie so stark ausgetrieben haben, dass das Anwachsen gefährdet ist. |
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Bei Bedarf sind Gehölze standsicher zu verankern. |
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Durch Wild und Weidevieh gefährdete Pflanzen sind z. B. durch Pflanzenschutzmittel, mechanischen Stammschutz oder durch Einzäunung zu sichern. |
Fertigstellungspflege {Fertigstellungspflege}
Die Fertigstellung von Gehölz- und Staudenpflanzungen erfolgt bis zum abnahmefähigen Zustand durch die Fertigstellungspflege. Diese hat zum Ziel, einen Zustand zu erreichen, der bei anschließenden Pflegemaßnahmen nach DIN 18919 die gesicherte Weiterentwicklung ermöglicht. Sie umfasst alle Leistungen, die jeweils zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustands erforderlich sind.
Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen richten sich insbesondere nach dem Zeitpunkt der Pflanzung, der Art der Pflanzen und den Standortverhältnissen. Dies können sein:
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Lockern und Säubern |
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Ausmähen von Pflanzflächen |
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unerwünschten Aufwuchs abtrennen und entfernen |
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Steine mit einem Durchmesser > 5 cm und Unrat aus gelockerten Flächen ablesen |
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Verankerungen überprüfen und ggf. nachrichten |
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trockene oder beschädigte Pflanzenteile glatt abschneiden und entfernen |
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durchtreibende Pflanzen sind entsprechend den Besonderheiten der betreffenden Pflanzenart nachzuschneiden. |
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Düngen |
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Wässern |
Abnahmefähig sind Gehölz- und Staudenpflanzungen zu dem Zeitpunkt, an dem Sicherheit über den Anwuchserfolg besteht. Bei Gehölzpflanzungen ist der Anwuchserfolg im Regelfall ab dem letztem Drittel des Monats Juni am Durchtrieb zu erkennen, bei Stauden, wenn sie ausgetrieben haben oder eingewurzelt sind. Direkt nach der Pflanzung sind abnahmefähig: Ein- und Zweijahresblumen, Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sowie Gehölz- und Staudenpflanzungen bei vereinbartem Verzicht auf Leistungen der Fertigstellungspflege.
Spezielle Kriterien für z. B. die Abnahmefähigkeit von Dachbegrünungen werden in den jeweiligen Kapiteln behandelt.
Die Fertigstellungspflege endet i. d. R. mit der Abnahme der Leistungen. Nach diesem Zeitpunkt beginnt die Unterhaltungspflege.
DIN 18919 Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation
Die DIN 18919 behandelt die Leistungen bei Pflanzflächen und deren fachgerechte Pflege.
Die Entwicklungspflege erfordert im Vergleich zur Unterhaltungspflege vermehrte Leistungen.
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Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen richten sich insbesondere nach dem vorgesehenen Begrünungsziel, den Standortverhältnissen, dem Entwicklungsstand und den ökologischen Aspekten (z. B. Brutzeiten). |
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Wird die gewünschte Entwicklung einzelner Pflanzen durch benachbarte Pflanzen beeinträchtigt, sollte deren Entfernung Vorrang vor Schutzmaßnahmen haben. |
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Unerwünschter Aufwuchs ist im Regelfall durch mechanische Maßnahmen zu beseitigen. Die Anwendung chemischer Mittel ist zu beschränken. |
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Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden und Wildtriebe bei Veredelungen zu entfernen. |
Bei der Ausführung der Leistungen sind die Pflanzflächen zu überwachen hinsichtlich:
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Krankheits- und Schädlingsbefall |
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Wildverbiss |
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Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen |
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Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen |
Der funktionsfähige Zustand der Vegetation wird mit der Entwicklungspflege, die Erhaltung des funktionsfähigen Zustands der Vegetation mit der Unterhaltungspflege jeweils nach DIN 18919 erreicht.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen laut DIN 18919 möglich:
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Bodenlockerung |
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Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs |
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Ausmähen von Gehölzflächen und Baumscheiben |
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Abfallentfernung |
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Pflanzenschnitt (Heckenschnitt, Auslichten, Auf-Stock-Setzen) |
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Winterschutzmaßnahmen |
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Mulchen |
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Wässern |
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Baum- und Rasenpflege |
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Mähen |
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Düngen |
Soll gedüngt werden, sind die Düngergaben in Abstimmung auf Standort und Pflegeziel auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Bemessung von Nährstoffmengen soll auf Basis von Nährstoffgehaltsbestimmungen des Bodens erfolgen. Die DIN 18919 enthält Hinweise für die jährlichen Düngergaben, deren Obergrenzen nicht überschritten werden sollten.
Düngung von Pflanzflächen nach DIN 18919
(pro Jahr)
Beetbepflanzung Stauden, starkzehrend
N |
bis 10 g/m2 |
P2O5 |
4–6 g/m2 |
K2O |
6–8 g/m2 |
MgO |
0,8–1,2 g/m2 |
Beetbepflanzung Stauden, schwachzehrend
N |
bis 5 g/m² |
P2O5 |
2–4 g/m² |
K2O |
4–6 g/m2 |
MgO |
0,6–0,8 g/m2 |
Gehölze/Bäume, Bodendecker, Ziergehölze
N |
bis 5 g/m² |
P2O5 |
3–4 g/m² |
K2O |
6–8 g/m² |
MgO |
0,8–1,0 g/m2 |
Landschaftsgehölze
N |
0–3 g/m² |
P2O5 |
0–4 g/m² |
K2O |
0–6 g/m² |
MgO |
0–0,8 g/m2 |
Rosen
N |
bis 10 g/m² |
P2O5 |
6–10 g/m² |
K2O |
8–16 g/m² |
MgO |
1–2 g/m2 |
Bei P2O5, K2O und MgO ist der Nährstoffversorgungszustand des Bodens zu berücksichtigen.
Die Düngung bei starkzehrenden Stauden und Rosen ist in zwei Gaben aufgeteilt. Die erste Gabe zu Wachstumsbeginn im März/April und die zweite Gabe etwa im Juni/Juli.
Zusammenfassung
Die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege nach DIN 18916 und DIN 18919 hat maßgebliche Bedeutung im Bereich der „Grünen Arbeiten“ auf der Baustelle.
Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege dienen sowohl dem Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Durch fachgerechte Pflegemaßnahmen kann die ausführende Firma Ausfälle minimieren und besondere Qualität erbringen. Mit Abnahme der Leistung ist diese Pflege i. d. R. nach spätestens ein bis zwei Jahren beendet.
In manchen Bereichen, z. B. im Bereich Dachbegrünung, kann aufgrund der Fertigstellungspflege der Auftraggeber überzeugt werden, einen weiteren Pflegevertrag, also z. B. einen Unterhaltungspflegevertrag, abzuschließen.
Bei der Unterhaltungspflege handelt es sich im Großen und Ganzen um wiederkehrende Arbeiten, die in Abhängigkeit von der Vegetation durchgeführt werden müssen.
Fachbetriebe bleiben durch solche Pflegeverträge „am Kunden“ und können dadurch weitere Aufträge und positive Referenzen sammeln.