COVER

Christine Andres | Thomas Bauer | Gert Bischoff
Johannes Diebel | Clemens Fauth | Meino Heuer
Martina Lorenz

Das Baustellenhandbuch Garten- und Landschaftsbau

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

© 2018 by FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Mandichostr. 18

86504 Merching

Telefon:

+49 (0)8233 381-123

Fax:

+49 (0)8233 381-222

E-Mail:

service@forum-verlag.com

Internet:

www.baustellenhandbuch.de

Weitere E-Book Angebote der Forum Verlags Herkert GmbH finden Sie hier.

Alle hier genannten E-Books und zusätzliche Sonderausgaben finden Sie auch in allen namhaften E-Bookshops (Amazon, iTunes, etc.).

linkVorwort

Bei der täglichen Arbeit auf der Baustelle werden von allen Beteiligten schnelle Entscheidungen erwartet. Mit dem vorliegenden Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau haben Sie jetzt die wichtigsten Informationen zu Bau und Pflege von Freianlagen schnell zur Hand. Aktuelle gesetzliche Vorgaben und Normen finden sich hier ebenso, wie hilfreiche Checklisten, anschauliche Tabellen und Schemazeichnungen zur Bau- und Vegetationstechnik.

Ziel des Buchs ist es, sowohl den ausführenden Gewerken als auch der Bauleitung vor Ort ein kompaktes Nachschlagewerk zum Garten- und Landschaftsbau an die Hand zu geben, mit dem sich im Bedarfsfall Probleme unkompliziert lösen lassen bzw. erst gar nicht entstehen.

Der Inhalt des Buchs orientiert sich an den grundlegenden Themen des Garten- und Landschaftsbaus und wurde mit äußerster Sorgfalt und eingehender Recherche nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik zusammengestellt. Gegenüber den Autoren und dem Verlag begründet dieses Erzeugnis keine Auskunfts- und Beratungspflicht und auch keine anderweitige Bindungswirkung. Die individuellen Gegebenheiten jedes Einzelfalls gebieten es, dass keine Gewähr für Verbindlichkeiten und Vollständigkeit der in diesem Erzeugnis enthaltenen Darstellungen und Aussagen gegeben werden kann.

Merching, im August 2018

linkBedienung des E-Books




Hier eine kleine Anleitung zur einfacheren Bedienung des E-Books:

1. Beim Klick auf das folgende Icon  link bei Überschriften werden Sie immer auf das Inhaltsverzeichnis zurück geleitet.

2. Bei Querverweisen innerhalb des E-Books wird Ihnen die Absprungstelle als blauer Link angezeigt. Das gesuchte Wort ist auf der Zielseite aber nicht markiert oder farbig.

linkAutoren

Christine Andres

Nach einer Ausbildung zur Landschaftsgärtnerin und dem Studium der Landespflege an der FH Osnabrück mit dem Schwerpunkt Bauwesen, arbeitete Christine Andres als Bauleiterin im Garten- und Landschaftsbau. Im Jahr 2004 gründete sie das Ingenieurbüro CADverde mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Bauleitung und Abrechnung von Baumaßnahmen.

Seit 2011 ist sie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Garten- und Landschaftsbau tätig.

Autorin der Beiträge:
Landschaftsbauarbeiten nach ATV DIN 18320
Erd- und Bodenarbeiten
Entwässerungs- und Dränarbeiten
Holzbau
Gründungen und Verbauarbeiten
Stauden
Gehölze
Rasen

Thomas Bauer

Thomas Bauer studierte „Agrarmanagement & Agrarmarketing“ mit Schwerpunkt Gartenbau in Weihenstephan. Er ist von der Regierung von Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet „Haus- und Kleingärten“. Zu diesem Fachgebiet gehören neben der Gehölzwertermittlung auch der Garten- und Landschaftsbau sowie die Garten- und Landschaftsgestaltung. Zudem ist er als qualifizierter Baumkontrolleur tätig.

Autor der Beiträge:
Vegetationstechnik nach DIN 18915 bis 18920
Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und 18919
Erosionsschutz

Gert Bischoff

Nach einem Studium der Landespflege an der Universität Hannover war Gert Bischoff als Ingenieur im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau tätig. Derzeit hat er eine Professur für Landschaftsbau an der Fachhochschule Erfurt, Lehrgebiete Baubetrieb, Bau- und Vegetationstechnik inne. Zudem ist er auch als öffentlich bestellter Sachverständiger für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau tätig.

Autor der Beiträge:
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung

Johannes Diebel

Johannes Diebel studierte Landschaftsarchitektur an der TU München/Weihenstephan. Nach einer mehrjährigen Praxistätigkeit im Landschaftsbau und in einem Landschaftsarchitekturbüro mit Schwerpunkt Ausschreibung und Bauleitung ist er seit 25 Jahren selbstständig im Planungsbüro: Freiraumplanung Diebel, Ismaning.

An der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden-Pillnitz lehrt er seit 15 Jahren als Professor in den Studiengängen Landschafts- und Freiraumentwicklung sowie Gartenbau das Fachgebiet Landschaftsbau/Baukonstruktion/CAD.

Autor des Beitrags:
Mauern und Stützmauern

Clemens Fauth

Landschaftsarchitekt Clemens Fauth studierte an der TU München/Weihenstephan. Seit 1995 ist er Mitglied der Bayerischen Architektenkammer. Seit 1998 ist er als freier Landschaftsarchitekt tätig. Clemens Fauth ist geprüfter Energieberater (HWK) sowie Gutachter der ALW Freising. Als Master of Science in Architektur und Umwelt und Stadtplaner (BYAK) ist er vorrangig für die Planung von Außenanlagen insbesondere zu Geschosswohnungsbau, Industriebau, Kindergärten/Schulen, Fahrradabstellanlagen, Hausgärten sowie Bahnhofsumfeld zuständig.

Autor der Beiträge:
Wegebau und Pflasterung
Zugänge

Meino Heuer

Straßenbaumeister Meino Heuer arbeitet als Betriebswirt (HWK), SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitskoordinator und von der Handwerkskammer für Ostfriesland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauerhandwerk. Er ist Mitglied des Verbands Ostfriesischer Sachverständiger (VOS) sowie Mitglied des Bundes Ostfriesischer Baumeister (BOB). Derzeit leitet er die Servicebetriebe der Stadt Garbsen.

Autor des Beitrags:
Homogenbereiche nach DIN 18300

Martina Lorenz

Martina Lorenz arbeitet nach einem Studium des Bauingenieurwesens an der Hochschule Bremen als Projektingenieurin im Bereich Planung und Planfeststellung beim Straßenneubauamt in Münster. Sie ist Projektleiterin Mineralische Baustoffe beim Westfälischen Prüfamt für Baugrund und Straßenbaustoffe in Münster, Dozentin und Autorin für den Bereich Tiefbau beim DAA-Technikum in Osnabrück sowie Beraterin für öffentliche und private Bauabteilungen, Architektur- und Ingenieurbüros.

Autorin der Beiträge:
Landschaftsbauarbeiten nach ATV DIN 18320
Bodengruppen nach DIN 18196
Bodenkenngrößen nach DIN 1055-2
Mengenermittlung, Mess- und Prüfverfahren

Gesamtinhaltsverzeichnis

Deckblatt

Impressum

Vorwort

Bedienung des E-Books

Autoren

Gesamtinhaltsverzeichnis

Grundlagen und Anforderungen

Vegetationstechnik nach DIN 18915 bis 18920

Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und DIN 18919

DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten

DIN 18919 Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation

Landschaftsbauarbeiten nach ATV DIN 18320

Allgemeine Angaben zur Ausführung

Besondere Angaben zur Ausführung

Abrechnung

Baugrund

Bodengruppen nach DIN 18196

Homogenbereiche nach DIN 18300

Bodenkenngrößen nach DIN 1055-2

Nichtbindige Böden

Bindige Böden

Erd- und Bodenarbeiten

Grundlagen

Wichtige Regelwerke

Bodenarten

Abrechnung nach DIN 18300

Ausführung

Bodenvoruntersuchungen

Bodenabtrag nach DIN 18915

Bodenlagerung nach DIN 18915

Einbau und Verdichtung

Bodenverbesserung für vegetationstechnische Zwecke

Prüfmethoden

Entwässerungs- und Dränarbeiten

Grundlagen

Wichtige Regelwerke

Abrechnung

Bauteile

Kanalisationsleitungen

Entwässerung des Untergrunds

Oberflächenentwässerung

Verlegung von Entwässerungsrohren

Erosionsschutz

Grundlagen

Nicht lebende Sicherungsbauweisen

Lebende Sicherungsbauweisen

Bauweisen mit Pflanzen und Pflanzenteilen

Gründungen und Verbauarbeiten

Grundlagen

Herstellung von Baugruben und Gräben

Wegebau und Pflasterung

Baumaterialien

Bautechnik

Randeinfassungen

Tragschichten

Deckenbauweisen

Entwässerung von Belagsflächen

Zugänge

Treppen

Barrierefreie Nutzung nach DIN 18040

Treppen

Rampen

Mauern und Stützmauern

Grundlagen

Anforderungen nach VOB/C

Bestandteile einer Mauer

An das Mauerwerk grenzende Bereiche

Mauerwerk aus Naturstein

Mauerwerksarten aus Natursteinmauerwerk nach DIN EN 1996-1-1/NA

Mauerwerk aus künstlichen Steinen

Mauerwerksarten aus künstlichen Steinen nach DIN EN 1996-1-1/NA

Weitere im Landschaftsbau verwendete Mauerarten

Mauern und Pflanzen

Holzbau

Grundlagen

Begriffe

Die wichtigsten Kennwerte des Baustoffs Holz

Qualitäts- und Klassifikationskriterien

Verwendung von zertifizierten Hölzern

Holzarten für den Außenbereich

Holzschutz

Konstruktiver Holzschutz

Chemischer Holzschutz

Pflege

Holzverbindungen

Holzterrassen

Konstruktion

Holz- und Sichtschutzzäune

Bau von Holz- und Palisadenwänden

Stauden

Grundlagen

Begriffe

Herkunft, Sortenechtheit gemäß FLL-Richtline

Qualitätsanforderungen bei der Lieferung

Kennzeichnung und Verpackung

Repositionspflanzen

Stauden zur extensiven Dachbegrünung

Planungsgrundsätze – die Auswahl der Stauden

Standortansprüche (Lebensbereiche)

Geselligkeitstufen

Funktionen

Charakter und Größe des Staudenbeetes

Pflegeintensität

Winterhärte

Pflanzung von Stauden

Jährliche Pflegemaßnahmen

Staudenkrankheiten

Staudenmischungen

Stauden für besondere Verwendungszwecke

Gehölze

Grundlagen und Planungsgrundsätze

Grundlagen

Begriffe

Anforderungen an Gehölze gemäß den FLL-Gütebestimmungen

Planungsgrundsätze – die Auswahl standortgerechter Gehölze

Pflanzung von Gehölzen

Bodenvorbereitung und Pflanzarbeit

Baumpflanzungen

Fertigstellungspflege

Jährliche Pflegemaßnahmen – Instandhaltungspflege

Gehölze für besondere Verwendungszwecke

Rasen

Grundlagen

Begriffe

Rasentypen

Regel-Saatgut-Mischungen

Bodenvorbereitung, Einsaat und Anwachsen

Bodenvorbereitung und Einsaat gemäß DIN 18917

Anwuchserfolg durch Fertigstellungspflege

Rollrasen/Fertigrasen

Dachbegrünung

Grundlagen

Normen und andere Regelwerke

Was gilt es, vor Baubeginn zu prüfen:

Anforderungen an das Bauwerk

Dachbegrünung und Solaranlagen

Begrünungsarten und -aufbau

Begrünungsarten

Begrünungsaufbau

Vegetation und Fertigstellung

Vegetation

Fertigstellung

Fassadenbegrünung

Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Normen und Richtlinien

Wandaufbauten und -konstruktionen, Wandbaustoffe

Bodengebundene Fassadenbegrünung

Standortbedingungen

Pflanzgruben

Kletterformen der Pflanzen

Baustoffe

Verankerung

Kriterien zur richtigen Pflanzenauswahl

Fertigstellung

Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Wandgebundene Fassadenbegrünung

Bauweisen, Konstruktionen

Substrate

Pflanzenauswahl, Pflanzung

Messverfahren und Berechnung

Zerlegung in Trapeze bei Geländeprofilen

Flächenberechnung bei Geländegefälle

Erdmassenberechnung

Massenermittlung

Körperberechnung

Abstecken von Kreisbogen

Stichwortverzeichnis

Weiterführende Informationen

linkGrundlagen und Anforderungen

linkVegetationstechnik nach DIN 18915 bis 18920

{Vegetationstechnik}

Allgemeines

Diese DIN-Normen stellen ein wichtiges Regelwerk dar, in dem sich u. a. Hinweise und normative Verweise finden:

DIN 18035-4 Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen

DIN 18035-5 Sportplätze – Teil 5: Tennenflächen

DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten

DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten

DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten

DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen

DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation

DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

DIN 19657 Sicherung von Gewässern, Deichen und Küstendünen – Richtlinien

Unter anderem werden nachfolgende Empfehlungen und Regelwerke der FLL genannt:

Empfehlungen für Baumpflanzungen, 2015

Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, 2004

Gütebestimmungen für Stauden, 2015

Regelsaatgutmischungen (RSM), 2018

Leitfaden für Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich, 1999

Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte, 2016

Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 2018

Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen, 2018

Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen, 2004

ZTV Großbaumverpflanzung, 2005

Richtlinie für den Bau von Golfplätzen, 2008

Die Verknüpfung der unterschiedlichen DIN-Normen untereinander und zu anderen Regelwerken begründet sich durch die Vielzahl unterschiedlicher Standorte, Nutzungsarten und Pflanzenansprüche.

Die einzelnen DIN-Normen werden in den nachfolgenden Kapiteln näher erläutert.

DIN 18915 Bodenarbeiten

Diese Norm regelt die Qualität und Anwendung von in Erdenwerken oder auf Baustellen hergestellten Bodensubstraten für Vegetationstragschichten mit Bodenanschluss für den punktuellen oder flächigen Einbau im Garten- und Landschaftsbau.

Sie setzt sich aus folgenden Themenblöcken zusammen:

Bewertung von Böden

Anforderungen an Böden

Behandlung und Verbesserung von Böden

Herstellung der Böden zur Bepflanzung

Maßnahmen zur Rekultivierung

Im Kapitel Erd- und Bodenarbeiten wird auf diese Bestimmungen weiter eingegangen.

DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten

Die DIN 18916 gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.

Sie setzt sich aus drei großen Themenblöcken zusammen:

Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung

Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten

Pflanzarbeiten

Die wichtigsten Bestimmungen sind:

Transport ohne Beschädigung

Lagerung 48 Std, dann Schutzmaßnahmen intensivieren

Pflanzzeit i. d. R. nicht bei Frost

Pflanzgrube 1,5-facher Durchmesser

fachgerechter Rückschnitt

Maßnahmen der Fertigstellungspflege

Im Kapitel Pflege nach DIN 18916 und 18919 werden diese Bestimmungen ausführlich erläutert.

DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten

Die DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten gibt vor, wie die Herstellung von Rasen durch Ansaat oder Verwendung von Fertigrasen, Rasensoden und Vegetationsstücken im Rahmen des Landschaftsbaus auszuführen ist.

Sie setzt sich aus vier großen Themenblöcken zusammen:

Rasentypen

Anforderungen an Saatgut, Fertigrasen, Vegetationsstücke

Herstellung von Rasenflächen

Fertigstellung

Die wichtigsten Bestimmungen sind:

Einteilung der Rasentypen nach Anwendungsbereich, Eigenschaften und Pflegeansprüchen

Saatgutqualitäten gemäß RSM

Aussaat i. d. R. zwischen Mai bis September

Fertigrasen nicht bei Frost verlegen

Beschreibung der Fertigstellungspflege und des abnahmefähigen Zustands

Im Kapitel Rasen finden sich zusätzlich zu den Bestimmungen der DIN 18917 Ausführungen zur RSM und weitere Hinweise.

DIN 18918 Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen

Die DIN 18918 gilt für Sicherungsbauweisen im Rahmen des Landschaftsbaus mit Saatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nicht lebenden Stoffen zur Verhinderung bzw. Verringerung von Erosion, Rutschung und Steinschlag sowie zur Begrünung von Flächen, die durch natürliche Einflüsse oder technische Maßnahmen vom Oberboden entblößt sind, sowie von Bodenschüttungen, Halden und Deponien.

Sie setzt sich aus folgenden sechs Hauptpunkten zusammen:

Sicherung durch Ansaaten

Sicherung durch Anpflanzungen

Sicherungen durch Bauweisen mit Pflanzen und lebenden Pflanzenteilen

Sicherung durch Bauweisen mit nicht lebenden Stoffen und Bauteilen

kombinierte Bauweisen

Fertigstellungspflege

Ein Erosionsschutz kann durch Bepflanzung oder durch Bauweisen aus nicht lebenden Stoffen erreicht werden. Im überwiegenden Teil werden die Maßnahmen miteinander kombiniert. Laut DIN 18918 sollen den Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen und lebenden Pflanzenteilen der Vorzug gegeben werden.

Im Kapitel Erosionsschutz wird auf die einzelnen Aspekte näher eingegangen.

DIN 18919 Instandhaltungsleistungen für die
Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation

Die DIN 18919 behandelt die Leistungen bei Pflanzflächen und deren fachgerechte Pflege.

Der funktionsfähige Zustand der Vegetation wird mit der Entwicklungspflege, die Erhaltung des funktionsfähigen Zustands der Vegetation mit der Unterhaltungspflege jeweils nach DIN 18919 erreicht. Dabei werden folgende Pflegemaßnahmen beschrieben:

Bodenlockerung

Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs

Ausmähen von Gehölzflächen und Baumscheiben

Abfallentfernung

Pflanzenschnitt (Heckenschnitt, Auslichten, Auf-Stock-Setzen)

Winterschutzmaßnahmen

Mulchen

Wässern

Baumpflege

Mähen

Rasenpflege

Düngen

Im Kapitel Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und 18919 und den einzelnen Kapiteln wird auf diese Arbeiten weiter eingegangen.

DIN 18920 Schutz bei Baumaßnahmen

Die DIN 18920 gilt für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Siedlungsbereich und in der freien Landschaft. Sie dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Pflanzenbeständen (Vegetationsflächen), z. B. aus Bäumen, Sträuchern, Gräsern, Kräutern, da der ökologische, klimatische, ästhetische, schützende oder sonstige Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren erreicht wird.

Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen richten sich insbesondere nach den vorhandenen Bäumen und Pflanzenbeständen sowie Art, Umfang und Dauer der Baumaßnahmen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob vorbeugend oder im Schadensfall weitere baumpflegerische Maßnahmen erforderlich sind.

Die DIN 18920 stellt die Schutzmaßnahmen wie folgt zusammen:

Schutz vor chemischen Verunreinigungen

Schutz vor Feuer

Schutz vor Vernässung und Überstauung

Schutz von Vegetationsflächen

Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden

Schutz von Bäumen bei Freistellung

Schutz des Wurzelbereichs bei Bodenauftrag und gegen Bodenabtrag

Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben oder Baugruben und bei Gründungen für freistehende Bauteile

Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei befristeter Belastung und Grundwasserabsenkung

Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Belägen

Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten

Pflanzarbeiten

Da es sich um lebende Organismen handelt, ist auch während Baumaßnahmen darauf zu achten, dass keine chemischen Stoffe den Standort belasten. Neben Säuren, Laugen etc. wird häufig nicht bedacht, dass auch Beton und Zement den Boden und damit den Standort für die Vegetation negativ beeinträchtigen.

Offene Feuer dürfen unter Beachtung der Windrichtung nur in einem Abstand von mind. 20 m von der Kronentraufe von Bäumen und Sträuchern entfacht werden.

Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsflächen dürfen durch baubedingte Wasserableitungen nicht vernässt oder überstaut werden.

Zur Verhinderung von Schäden sind Vegetationsflächen mit einem etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu umgeben, ein seitlicher Zaunabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

Schutz von Bäumen

Der Schutz von Bäumen stellt insbesondere in innerstädtischen Standorten ein wichtiges Thema dar. Die breite Öffentlichkeit hat mittlerweile erkannt, dass Bäume wichtige Funktionen erfüllen und besonders geschützt werden müssen.

Bei Schäden an Bäumen kommt es häufig zu hohen Schadensbeträgen, auch bei Teilschäden.

Es sind sowohl Wurzelschäden als auch Schäden an oberirdischen Teilen von Bäumen zu vermeiden.

Oberirdisch

Zum Schutz gegen mechanische Schäden (z. B. Quetschungen und Aufreißen der Rinde, des Holzes und der Wurzeln, Beschädigung der Krone) durch Fahrzeuge, Baumaschinen und sonstige Bauvorgänge, sind Bäume im Baubereich durch einen etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu schützen. Er soll den gesamten Wurzelbereich umschließen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zzgl. 1,5 m, bei Säulenform zzgl. 5,0 m nach allen Seiten.

Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Wurzelbereich geschützt werden, soll der zu schützende Bereich möglichst groß sein und insbesondere die offene Bodenfläche umfassen. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, ist der Stamm mit einer gegen den Stamm abgepolsterten, mind. 2,0 m hohen Bohlenummantelung zu versehen. Die Schutzvorrichtung ist ohne Beschädigung der Bäume anzubringen. Sie darf nicht unmittelbar auf die Wurzelanläufe aufgesetzt werden. Die Krone ist vor Beschädigung durch Geräte und Fahrzeuge zu schützen, ggf. sind gefährdete Äste hochzubinden. Die Bindestellen sind ebenfalls abzupolstern.

Unterirdisch

Im Wurzelbereich soll kein Auftrag von Böden oder anderem Material erfolgen. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, müssen bei der Auftragdicke und dem Einbauverfahren die artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Ausbildung des Wurzelsystems der Pflanzen, die Bodenverhältnisse sowie die Art des Materials berücksichtigt werden. Der Bodenauftrag soll sektoral erfolgen, die Belüftungssektoren sollen mind. ein Drittel des Wurzelbereichs umfassen. Vor dem Auftrag sind von der Oberfläche des Wurzelbereichs alle Pflanzendecken, Laub und sonstigen organischen Stoffe unter Schonung des Wurzelwerks in Handarbeit oder durch Absaugen zu entfernen, um das Entstehen wurzelschädigender Abbauprodukte oder Sauerstoffmangel zu vermeiden.

Im Wurzelbereich darf nur grobkörniges, luft- und wasserdurchlässiges Material aufgetragen werden. Soll zusätzlich eine Vegetationstragschicht aufgetragen werden, ist zunächst solches Material im Regelfall mit einer Dicke von 20 cm und anschließend als Vegetationstragschicht Boden der Bodengruppe 2 oder 3 nach DIN 18915 in einer Dicke von maximal 20 cm aufzutragen. Die Vegetationstragschicht darf nicht näher als 1,0 m vom Stamm angedeckt werden. Beim Auftragen darf der Wurzelbereich nicht befahren werden. Im Wurzelbereich darf Boden nicht abgetragen werden.

Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben oder Baugruben

Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, darf die Herstellung nur in Handarbeit oder Absaugtechnik erfolgen. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Beim Verlegen von Leitungen soll der Wurzelbereich möglichst unterfahren werden. Beim Aushub von Gräben dürfen Wurzeln mit einem Durchmesser von 2 cm nicht durchtrennt werden. Verletzungen sollen vermieden werden und sind ggf. zu behandeln. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittstellen zu glätten. Wurzelenden mit einem Durchmesser ≤ 2 cm sind mit wachstumsfördernden Stoffen, mit einem Durchmesser > 2 cm mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln. Die freigelegten Wurzeln sind gegen Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen. Verfüllmaterialien müssen durch die Art der Körnung (enge Stufung) und Verdichtung eine dauerhafte Durchlüftung zur Regeneration der beschädigten Wurzeln sicherstellen. Entsprechend dem Wurzelverlust können Schnittmaßnahmen in der Krone erforderlich werden. Bei nicht standfestem Boden und tiefen Baugruben ist der Baum durch Spundung zu sichern.

Bei Baugruben oder anderen Abgrabungen mit Wurzelverlust soll ein Wurzelvorhang erstellt werden. Der Abstand der Außenkante zum Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Er hat keine statische Funktion für den Baum und die Baugrube. Die Aushebung hat in Handarbeit zu erfolgen. Die Herstellung sollte eine Vegetationsperiode vor Baubeginn erfolgen. Die Dicke des Wurzelvorhangs muss mind. 25 cm betragen, die Tiefe den durchwurzelten Bereich umfassen, jedoch höchstens bis zur Sohle der Baugrube reichen. An der Grabenseite zur späteren Baugrube ist eine standfeste, verrottbare, luftdurchlässige Schalung, z. B. aus Pfählen, Maschendraht und Gewebe, zu errichten. Bis zum Baubeginn und während der Bauzeit ist der Wurzelvorhang ständig feucht zu halten.

Im Wurzelbereich sollen Gründungen nicht vorgenommen werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, sind statt durchgehender Fundamente Punktfundamente zu errichten, die im lichten Abstand mind. 1,5 m voneinander und vom Stammfuß stehen dürfen. Sie sollen so angeordnet werden, dass Wurzeln mit wichtiger statischer Funktion erhalten bleiben. Hierzu sind bereits in der Planungsphase Suchschachtungen durchzuführen, um die Standorte für die Punktfundamente festlegen zu können. Die Unterkante des aufgehenden Mauerwerks darf nicht in das ursprüngliche Erdreich hineinragen

Schutz des Wurzelbereichs bei befristeter Belastung

Der Wurzelbereich darf durch ständiges Begehen, durch Befahren, Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung nicht belastet werden. Ist eine befristete Inanspruchnahme des Wurzelbereichs nicht zu vermeiden, muss die belastete Fläche möglichst klein gehalten werden. Sie ist mit einem druckverteilenden Vlies und mit einer mind. 20 cm dicken Schicht aus dränschichtgeeignetem Material abzudecken, auf die eine feste Auflage aus Bohlen o. Ä. zu legen ist. Die Maßnahme soll kurz befristet und max. auf eine Vegetationsperiode begrenzt sein. Nach Fortfall des Bedarfs ist die Abdeckung umgehend zu entfernen, danach ist der Boden unter Schonung der Wurzeln in Handarbeit flach zu lockern. Ist die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, sind weitere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Schutz von Bäumen bei befristeter Grundwasserabsenkung

Bei Grundwasserabsenkungen, die länger als drei Wochen dauern, sind Bäume während der Vegetationsperiode nach Bedarf im gesamten unversiegelten Wurzelbereich ausreichend zu wässern, ggf. durch Tiefenbewässerung. Zusätzlich können ausgleichende Maßnahmen, z. B. ein Verdunstungsschutz oder das Auslichten der Krone, erforderlich werden. Für lang andauernde, über eine Vegetationsperiode hinausgehende Baumaßnahmen mit Grundwasserabsenkungen sind diese Maßnahmen zu intensivieren bzw. sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Belägen

Im Wurzelbereich von Bäumen sollen keine Beläge verlegt werden. Ist dies nicht zu vermeiden, soll durch die Wahl der Baustoffe und durch die Art der Ausführung der Wurzelbereich möglichst wenig beeinträchtigt werden, z. B. durchlässige Beläge, möglichst geringe Tragschichtdicke, geringe Verdichtung oder Anhebung des Belags über Geländeniveau. Versiegelnde Beläge sollen nicht mehr als 30 %, offene Beläge nicht mehr als 50 % des Wurzelbereichs des ausgewachsenen Baums abdecken. Bei Veränderungen bestehender Beläge sollen diese Werte mind. erreicht werden. Im Regelfall sind zusätzliche technische Maßnahmen, z. B. Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen, Baumroste, Rammschutz, erforderlich. Durch die Art der Wasserführung ist der Gefahr der Fremdstoffeinwirkung zu begegnen.

linkBedeutung der Pflege nach DIN 18916 und DIN 18919

{Pflege}

Diese beiden DIN-Normen stellen ein wichtiges Regelwerk dar, in dem sich u. a. Hinweise und normative Verweise auf folgende Normen finden:

DIN 18035-4 Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen

DIN 18035-5 Sportplätze – Teil 5: Tennenflächen

DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten

DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten

DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen

DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation

DIN 19657 Sicherung von Gewässern, Deichen und Küstendünen

Auch nachfolgende Empfehlungen und Regelwerke der FLL werden genannt:

Empfehlungen für Baumpflanzungen, 2015

Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, 2004

Gütebestimmungen für Stauden, 2015

Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich, 1999

Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte, 2016

Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 2018

Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen, 2018

Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen, 2004

ZTV-Großbaumverpflanzung, 2005

Die Verknüpfung der unterschiedlichen DIN-Normen untereinander und zu anderen Regelwerken begründet sich durch die Vielzahl verschiedener Standorte, Nutzungen und Pflanzenansprüche.

In diesem Kapitel soll die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege allgemein behandelt werden.

Die Pflegemaßnahmen sind abhängig von der Pflanzung und deren Verwendung. Die Maßnahmen bei einer Dachbegrünung und der Pflanzung eines Großbaums erfordern besondere Maßnahmen und Pflege.

In diesem Kapitel sollen die für alle Projekte wichtigen Regelungen vorgestellt werden, und in den nachfolgenden Kapiteln werden die spezifischen Regelungen und Maßnahmen weiter erläutert.

Allgemeines

Die DIN 18916 gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.

Die DIN 18919 gilt für Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen sowie von Vegetationsflächen, die mit ingenieurbiologischen Bauweisen nach DIN 18918 gesichert werden.

Für nahezu sämtliche gärtnerischen Arbeiten mit Pflanzen, außer bei z. B. Rasenflächen auf Sportplätzen, sind diese beiden Normen anzuwenden.

linkDIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten

{Pflanzarbeiten}

Die DIN 18916 setzt sich aus drei großen Themenblöcken zusammen:

Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung

Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten

Pflanzarbeiten

Die Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung bestehen hauptsächlich aus Gütebestimmungen und dem Thema Transport:

Pflanzen sind so zu transportieren, dass eine Beschädigung, z. B. durch Austrocknen, Frost oder unsachgemäßes Laden vermieden wird.

Der Versand von wurzelnackten Pflanzen im offenen Fahrzeug darf bei Temperaturen unter 0 °C nur mit Einverständnis des Empfängers erfolgen.

Die wichtigsten Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten sind:

Pfähle und Befestigungsmaterial etc. müssen zwei Jahre haltbar sein.

Die vorgesehene Vegetation darf nicht negativ beeinträchtigt oder geschädigt werden.

Vorgaben zu Pflanzarbeiten

Nachdem die Pflanzarbeiten in den Kapiteln Stauden, Gehölze und Rasen pflanzenspezifisch beschrieben werden, soll in diesem Rahmen nur auf die wichtigsten Punkte eingegangen werden.

Allgemeines

Bei der Feststellung der Pflanzzeit sollen die artbedingten Besonderheiten beachtet werden.

Laubabwerfende Gehölze sind im Regelfall in der Wachstumsruhe zu pflanzen. Immergrüne Gehölze mit Ballen können ganzjährig gepflanzt werden, mit Ausnahme der Zeit des Austriebs. Topf- und Containerpflanzen, Stauden sowie Ein- und Zweijahresblumen und andere Beetpflanzen können bei frostfreiem Boden ganzjährig gepflanzt werden.

Pflanzen ohne Ballen dürfen bei Frost nicht gepflanzt werden.

Auf der Baustelle dürfen Pflanzen beim Transport, bei der Lagerung, im Einschlag und beim Pflanzen nicht beschädigt werden und sind vor Austrocknung, Überhitzung und Frost zu schützen.

Werden Gehölze ohne Ballen verpflanzt, soll der Durchmesser des Wurzelwerks artspezifisch und bodenabhängig bedingt den 10–15-fachen Durchmesser des Stammes haben. Beim Herausnehmen dürfen die Wurzeln nicht abgerissen werden, sondern müssen durchtrennt werden. Wurzelenden über 30 mm Durchmesser sind glatt nachzuschneiden und mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln.

Lagerung auf der Baustelle {Lagerung von Pflanzen auf der Baustelle}

Nach der Anlieferung sollte unverzüglich gepflanzt werden. Ist dies nicht möglich, können Pflanzen für einen Zeitraum von 48 Stunden gelagert werden. Während dieses Zeitraums sind die Pflanzen durch einfache Maßnahmen, z. B. durch Anfeuchten und Abdecken, so zu schützen, dass Schädigungen durch Austrocknung, Frost oder Überhitzung ausgeschlossen sind.

Wird die Lagerungszeit von 48 Stunden überschritten, können weitere Maßnahmen erforderlich werden. In Abhängigkeit von der Jahreszeit, den Witterungsbedingungen, dem Zeitraum bis zur Pflanzung, der Art der Transportgefäße und der Beschaffenheit der Pflanzen (Ballen, Container) sind die Maßnahmen fortzuführen oder zu intensivieren. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, sind die Pflanzen in vorbereitete Gräben einzustellen, anzufeuchten, an den Wurzeln oder Ballen allseitig mit lockerem Boden zu umgeben, anzudrücken und einzuschlämmen. Gebündelte Pflanzen sind erforderlichenfalls auseinanderzuziehen. Ein Schutz gegen Wildverbiss ist ggf. vorzunehmen.

In Wintereinschlägen sind empfindliche Pflanzen entsprechend zu schützen.

Vorbereitung Pflanzung

Die Vegetationstragschicht sowie auch ggf. der Baugrund sind nach DIN 18915 vorzubereiten. Bei Baumpflanzungen an Standorten, deren Durchwurzelungsbereich begrenzt ist (z. B. an Plätzen und Straßen), muss die offene oder mit einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche mind. 6 m² betragen. Der durchwurzelbare Raum sollte eine Grundfläche von mind. 16 m² und eine Tiefe von mind. 80 cm haben.

Bei Pflanzung von Gehölzen, Stauden, Ein- und Zweijahresblumen, Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sollen die Pflanzlöcher und -gruben in einer Breite ausgehoben werden, die dem 1,5-fachen Durchmesser des Wurzelwerks oder des Ballens entspricht.

Beim Aushub des Pflanzlochs ist der Oberboden vom übrigen Aushub zu trennen und bei der Pflanzung wieder als oberste Schicht einzubringen.

Junggehölze, Pflanzen mit Topfballen oder mit vergleichbarer Ballengröße können bei geeigneten Bodenverhältnissen mit Pflanzhacken, Pflanzspaten, Pflanzhölzern, Rillenscheiben u. Ä. gepflanzt werden. Verfestigungen der Pflanzlochwände und -sohlen sind zu beseitigen.

Vor der Pflanzung sind die Wurzeln ballenloser Pflanzen der Art entsprechend mit scharfem Schneidwerkzeug zu schneiden. Sie dürfen nicht abgequetscht oder abgestochen werden. Bei Containerpflanzen müssen Spiral- und Würgewurzeln durchschnitten, und Wurzelfilz muss aufgerissen werden.

Bei der Pflanzung sind die Wurzeln in ihrer natürlichen Lage einzubringen.

Danach ist im Regelfall durchdringend zu wässern. Jungpflanzen dürfen nur mit feuchten Wurzeln gepflanzt werden.

Rückschnitt der oberirdischen Pflanzenteile

Gehölze ohne Ballen sind i. d. R. unter Berücksichtigung der Art und Größe sowie der Standortbedingungen und Jahreszeit zurückzuschneiden oder auszulichten.

Beschädigte Pflanzenteile müssen entfernt und Wunden glattgeschnitten werden. Bei Gehölzen sind Wunden mit einem Durchmesser > 3 cm mit Wundbehandlungsmittel zu behandeln.

Stauden sollen nur dann zurückgeschnitten werden, wenn sie so stark ausgetrieben haben, dass das Anwachsen gefährdet ist.

Bei Bedarf sind Gehölze standsicher zu verankern.

Durch Wild und Weidevieh gefährdete Pflanzen sind z. B. durch Pflanzenschutzmittel, mechanischen Stammschutz oder durch Einzäunung zu sichern.

Fertigstellungspflege {Fertigstellungspflege}

Die Fertigstellung von Gehölz- und Staudenpflanzungen erfolgt bis zum abnahmefähigen Zustand durch die Fertigstellungspflege. Diese hat zum Ziel, einen Zustand zu erreichen, der bei anschließenden Pflegemaßnahmen nach DIN 18919 die gesicherte Weiterentwicklung ermöglicht. Sie umfasst alle Leistungen, die jeweils zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustands erforderlich sind.

Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen richten sich insbesondere nach dem Zeitpunkt der Pflanzung, der Art der Pflanzen und den Standortverhältnissen. Dies können sein:

Lockern und Säubern

Ausmähen von Pflanzflächen

unerwünschten Aufwuchs abtrennen und entfernen

Steine mit einem Durchmesser > 5 cm und Unrat aus gelockerten Flächen ablesen

Verankerungen überprüfen und ggf. nachrichten

trockene oder beschädigte Pflanzenteile glatt abschneiden und entfernen

durchtreibende Pflanzen sind entsprechend den Besonderheiten der betreffenden Pflanzenart nachzuschneiden.

Düngen

Wässern

Abnahmefähig sind Gehölz- und Staudenpflanzungen zu dem Zeitpunkt, an dem Sicherheit über den Anwuchserfolg besteht. Bei Gehölzpflanzungen ist der Anwuchserfolg im Regelfall ab dem letztem Drittel des Monats Juni am Durchtrieb zu erkennen, bei Stauden, wenn sie ausgetrieben haben oder eingewurzelt sind. Direkt nach der Pflanzung sind abnahmefähig: Ein- und Zweijahresblumen, Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sowie Gehölz- und Staudenpflanzungen bei vereinbartem Verzicht auf Leistungen der Fertigstellungspflege.

Spezielle Kriterien für z. B. die Abnahmefähigkeit von Dachbegrünungen werden in den jeweiligen Kapiteln behandelt.

Die Fertigstellungspflege endet i. d. R. mit der Abnahme der Leistungen. Nach diesem Zeitpunkt beginnt die Unterhaltungspflege.

linkDIN 18919 Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation

Die DIN 18919 behandelt die Leistungen bei Pflanzflächen und deren fachgerechte Pflege.

Die Entwicklungspflege erfordert im Vergleich zur Unterhaltungspflege vermehrte Leistungen.

Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen richten sich insbesondere nach dem vorgesehenen Begrünungsziel, den Standortverhältnissen, dem Entwicklungsstand und den ökologischen Aspekten (z. B. Brutzeiten).

Wird die gewünschte Entwicklung einzelner Pflanzen durch benachbarte Pflanzen beeinträchtigt, sollte deren Entfernung Vorrang vor Schutzmaßnahmen haben.

Unerwünschter Aufwuchs ist im Regelfall durch mechanische Maßnahmen zu beseitigen. Die Anwendung chemischer Mittel ist zu beschränken.

Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden und Wildtriebe bei Veredelungen zu entfernen.

Bei der Ausführung der Leistungen sind die Pflanzflächen zu überwachen hinsichtlich:

Krankheits- und Schädlingsbefall

Wildverbiss

Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen

Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen

Der funktionsfähige Zustand der Vegetation wird mit der Entwicklungspflege, die Erhaltung des funktionsfähigen Zustands der Vegetation mit der Unterhaltungspflege jeweils nach DIN 18919 erreicht.

Insbesondere sind folgende Maßnahmen laut DIN 18919 möglich:

Bodenlockerung

Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs

Ausmähen von Gehölzflächen und Baumscheiben

Abfallentfernung

Pflanzenschnitt (Heckenschnitt, Auslichten, Auf-Stock-Setzen)

Winterschutzmaßnahmen

Mulchen

Wässern

Baum- und Rasenpflege

Mähen

Düngen

Soll gedüngt werden, sind die Düngergaben in Abstimmung auf Standort und Pflegeziel auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Bemessung von Nährstoffmengen soll auf Basis von Nährstoffgehaltsbestimmungen des Bodens erfolgen. Die DIN 18919 enthält Hinweise für die jährlichen Düngergaben, deren Obergrenzen nicht überschritten werden sollten.

Düngung von Pflanzflächen nach DIN 18919
(pro Jahr)

Beetbepflanzung Stauden, starkzehrend

N

bis 10 g/m2

P2O5

4–6 g/m2

K2O

6–8 g/m2

MgO

0,8–1,2 g/m2

Beetbepflanzung Stauden, schwachzehrend

N

bis 5 g/m²

P2O5

2–4 g/m²

K2O

4–6 g/m2

MgO

0,6–0,8 g/m2

Gehölze/Bäume, Bodendecker, Ziergehölze

N

bis 5 g/m²

P2O5

3–4 g/m²

K2O

6–8 g/m²

MgO

0,8–1,0 g/m2

Landschaftsgehölze

N

0–3 g/m²

P2O5

0–4 g/m²

K2O

0–6 g/m²

MgO

0–0,8 g/m2

Rosen

N

bis 10 g/m²

P2O5

6–10 g/m²

K2O

8–16 g/m²

MgO

1–2 g/m2

Bei P2O5, K2O und MgO ist der Nährstoffversorgungszustand des Bodens zu berücksichtigen.

Die Düngung bei starkzehrenden Stauden und Rosen ist in zwei Gaben aufgeteilt. Die erste Gabe zu Wachstumsbeginn im März/April und die zweite Gabe etwa im Juni/Juli.

Zusammenfassung

Die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege nach DIN 18916 und DIN 18919 hat maßgebliche Bedeutung im Bereich der „Grünen Arbeiten“ auf der Baustelle.

Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege dienen sowohl dem Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Durch fachgerechte Pflegemaßnahmen kann die ausführende Firma Ausfälle minimieren und besondere Qualität erbringen. Mit Abnahme der Leistung ist diese Pflege i. d. R. nach spätestens ein bis zwei Jahren beendet.

In manchen Bereichen, z. B. im Bereich Dachbegrünung, kann aufgrund der Fertigstellungspflege der Auftraggeber überzeugt werden, einen weiteren Pflegevertrag, also z. B. einen Unterhaltungspflegevertrag, abzuschließen.

Bei der Unterhaltungspflege handelt es sich im Großen und Ganzen um wiederkehrende Arbeiten, die in Abhängigkeit von der Vegetation durchgeführt werden müssen.

Fachbetriebe bleiben durch solche Pflegeverträge „am Kunden“ und können dadurch weitere Aufträge und positive Referenzen sammeln.