Alexander Knörr

 

 

Die Wahrheit
über Deutschlands UFO-Akten

 

 

 

Twilight-Line Medien GbR
Obertor 4
D-98634 Wasungen

www.twilightline.com

1. Auflage, Juni 2017
ISBN 978-3-944315-52-2
eBook-Edition

© 2017 Twilight-Line Medien GbR
Alle Rechte vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die in diesem Buch abgedruckten Berichte über UFO-Sichtungen und Erlebnisse von Sichtungszeugen entsprechen den Originalberichten, die dem Autor zugänglich gemacht wurden und die er nachrecherchieren konnte. Der Autor übernimmt keine Gewähr dafür, ob diese Berichte im Ganzen oder in Teilen der Wahrheit entsprechen, ob die Zeugen die Wahrheit gesagt haben oder nicht. Eine Veröffentlichung erfolgt mit Erlaubnis der Zeugen und ohne ihre Klarnamen zu benennen. Die Orte und Begebenheiten sind jedoch (außer wenn es so gekennzeichnet sein sollte) unverändert. Der Autor übernimmt keine Gewährleistung über die Richtigkeit aller Angaben.

 

Inhalt

 

 

Vorwort des Autors

Kapitel 1
Die Wahrheit über Deutschlands UFO-Akten

Gibt es deutsche UFO-Akten? – Die Kollegen machen es uns vor – UFO-Landung in Ostdeutschland – Freigegebene UFO-Akten: Ein Witz! – Eine Frage Herr Innenminister: Wie geht die Polizei mit UFO-Sichtungen um? – Auf Spurensuche: Das NLFZ – Die Akte Frank Reitemeyer (von Douglas Spalthoff) – Interview mit Frank Reitemeyer – Fazit: Viel Wind um Nichts! – Interview mit Andreas Müller zu den UFO-Akten des BND

Kapitel 2
Die wahren UFO-Akten

UFOs existieren! – Burgthann: Es ist viel mehr als nur ein Licht am Himmel – Von fliegenden Würfeln und Särgen – Sichtung eines Kubus in Texas – UFOs über Militärbasen – Bremen steht Kopf: Das Bremer UFO – Besuch von Außerirdischen oder missverstandene Technologie? – Träume oder Wirklichkeit? – Kontakte und Entführungen: Der Gipfel des Unmöglichen? – Das Bild der Außerirdischen

Kapitel 3
Früher war alles besser!

Wie kam ich zur UFO-Forschung und was faszinierte mich daran? – Vom Jäger zum Sammler: Die Situation der deutschen UFO-Forschung – Die Lösung liegt in der Zusammenarbeit – Wie sehe ich die UFO-Forschung heute? – Liegt der Schlüssel in unserer Vergangenheit? – Sind wir bereit für den Erstkontakt?

Danksagung

Quellennachweis

Aktuelle Link-Liste zur UFO-Klage
gegen den Deutschen Bundestag

Bildnachweis

Kontakt

Über den Autor

 

 

 

Vorwort

 

Liebe Leserinnen und Leser,

 

nun, was soll ich sagen? Wenn Ihr das Buch hier in den Händen habt, dann interessiert Euch das Thema UFOs, Außerirdische und auch alles, was dazugehört. Ich brauche Euch eigentlich nicht mehr von diesem Buch zu überzeugen oder zum Lesen zu bringen. Wenn Ihr an dem Thema ernsthaftes Interesse habt, dann werdet Ihr es einfach lesen! Denn jede Seite in diesem Buch – das kann ich Euch versprechen – wird Euch die Augen öffnen!

Ich liefere Euch meine spannendsten und interessantesten Fälle, die ich in bisher 26 Jahren UFO-Forschung untersucht habe.

Ich liefere Euch ein exklusives Interview mit dem Mann, der mutig genug war, den wissenschaftlichen Dienst im Deutschen Bundestag darauf zu verklagen, die UFO-Akte des Deutschen Bundestages öffentlich zu machen und damit Geschichte geschrieben hat, die nicht nur uns an dem Thema Interessierten, sondern vielen anderen Menschen obendrein von Nutzen sein wird!

Ich gebe Euch einen exklusiven Einblick in meine Arbeit, meine Denkweise und Einstellung – ganz ohne irgendeinen politischen Zwang, den man leider so oft in der deutschen UFO-Forschung in den Vereinen an den Tag legt.

Am Ende des Buches werdet Ihr viel Neues erfahren haben und hoffentlich dem Thema UFOs und Außerirdische noch offener gegenüberstehen.

 

Viel Spaß beim Lesen dieses Buches, wünscht Euch

 

Alexander Knörr

 

 

 

 

Kapitel 1

Die Wahrheit über Deutschlands
UFO-Akten

 

 

 

Gibt es deutsche UFO-Akten?

 

Fast ist man versucht zu sagen, dass sich schon Generationen von UFO-Forschern in Deutschland mit der Frage beschäftigten, ob es denn deutsche UFO-Akten, die von der Regierung oder einer ihrer untergeordneten Behörde angelegt und gepflegt werden, gibt oder nicht. Aber die UFO-Forschung in Deutschland ist noch nicht so alt. Trotzdem hat man sich seit Beginn des UFO-Zeitalters in Deutschland mit dieser Frage beschäftigt.

Immer wieder wurden auch Nachforschungen angestellt. Verschiedenste Behörden wurden kontaktiert und man bekam immer wieder die gleichen negativen Antworten.

Zusammengefasst und sinngemäß: „Es gibt keinen Grund, sich mit etwas zu beschäftigen, das nicht real ist. Also muss die Behörde auch keine Akte für diese Fälle führen.“

Punkt! Aus!

In Deutschland begegnet man dem Phänomen der unidentifizierten Flugobjekte immer noch mit Hohn und Spott. Nicht nur die Regierung und sämtliche Behörden winden sich bei dem Begriff „UFO“ wie ein Aal, um einer Antwort aus dem Weg zu gehen. Auch die Medien tun ihr Anteiliges daran, dass die Thematik in der Öffentlichkeit immer einen gesunden Touch von Absurdität und Lächerlichkeit erhält. Eine sachliche und kompetente Berichterstattung ist bis auf wenige Ausnahmen nicht gegeben. Skeptiker, wie der Mannheimer Werner Walter, tragen das Ihrige dazu bei, dass das Thema in den Medien lächerlich gemacht wird und dass jeder öffentlich bekannt gewordene Fall „geklärt“ wurde.

Ich bin wirklich kein Fan von Verschwörungstheorien, doch manchmal sehe sogar ich, dass ein gewisses System hinter dem Umgang mit dieser Thematik steckt. Ein System, das eben nicht objektiv und ohne Vorbehalte berichtet, sondern eine gewisse Lächerlichkeit mit sich bringt.

 

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Abb.1

 

 

Die Kollegen machen es uns vor

 

Aber gibt es im Kabinett der Absurditäten denn auch Ausnahmen?

Sprich: Gibt es Länder, die offen mit dem Thema umgehen und ihre UFO-Akten veröffentlicht haben? Ja, die gibt es!

Es sind momentan mindestens 18 Länder, die ihre UFO-Akten veröffentlicht haben. Ob diese komplett sind, steht auf einem anderen Blatt Papier. Aber wenigstens haben diese Länder zugegeben, dass sie sich mit dem Thema und der Möglichkeit einer außerirdischen Beeinflussung beschäftigen. Auch wenn dies natürlich nur als eine der Möglichkeiten gesehen wird.

In mindestens 18 Ländern der Welt sind die einst geheimen UFO-Archive geöffnet worden. Alle diese Länder haben eine Vielzahl von Fällen über unidentifizierte Flugobjekte in ihren Akten. Es handelt sich um Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Dänemark, Ecuador, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Peru, Spanien, Ukraine, Uruguay und die USA.

Die Vorreiter in Sachen Öffnung nach außen sind unangefochten Belgien und Frankreich. In Belgien geht diese Öffnung sogar so weit, dass die Regierung sich an eine private UFO-Forschungsgesellschaft gewendet hat, um diese in ihre Untersuchungen mit einzubeziehen. Auslöser war hier die sogenannte belgische UFO-Welle, die von November 1989 bis ins Jahr 1992 anhielt. In dieser Zeit wurden überall in Belgien und teilweise auch in den Nachbarländern dreieckförmige Flugobjekte beobachtet, die über drei helle Lichtquellen an den Ecken und eine stärkere, teilweise rötlich schimmernde Lichtquelle in der Mitte des Objektes verfügten und von Tausenden von Menschen beobachtet wurden. Der Höhepunkt stellt eindeutig die Nacht vom 30. zum 31. März 1990 dar. In dieser Nacht beobachteten etwa 13.500 Menschen diese Objekte, sie wurden darüber hinaus fotografisch festgehalten und sogar auf Radar ausgemacht. Die belgische Luftwaffe schickte in dieser Nacht zwei F-16 Kampfflugzeuge vom Militärflugplatz Beauvechain in den Himmel, um die Objekte abzufangen. Doch diese spielten mit den Flugzeugen „Katz und Maus“. Im Verlauf des 65-minütigen Einsatzes konnten die Militärmaschinen 15 Fotos von den Objekten machen. Während der Beobachtungszeit beschleunigten die Objekte teilweise innerhalb von zwei Sekunden von 240 km/h auf 1770 km/h und änderten zeitgleich ihre Höhe von 2743 m auf 1524 m. Der belgische General Wilfried de Brouwer bestätigte die Radaraufzeichnungen und Einsätze der Luftwaffe.

Die Regierung wandte sich in dieser Zeit an die private Forschungsgesellschaft SOBEPS (Société d’étude des phénomènes spatiaux) um ihr bei der Untersuchung der 2600 schriftlich gemeldeten Sichtungen beiseite zu stehen und die Regierung mit ihrer Erfahrung zu unterstützen. Natürlich konnten einige der Sichtungsfälle geklärt werden, doch die meisten eben nicht. Und noch heute stehen die Regierung und die SOBEPS vor einem Rätsel, was denn wirklich dort gesehen wurde. Die UFO-Welle von Belgien, wie sie überall genannt wird, wurde schon mehrfach ausgiebig von meinen Kollegen behandelt. Vor allem im Buch der SOBEPS mit dem Titel: „UFO-Welle über Belgien“, das in Deutschland im Verlag Zweitausendeins in Frankfurt/Main erschienen ist. Deswegen möchte ich hier nicht noch einmal alles wiedergeben. Die Fälle, die ich in diesem Buch später noch eingehend behandle, habe ich größtenteils selbst untersucht. Und die sind auch nicht minder interessant.

 

 

 

UFO Landung in Ostdeutschland

 

Der US-amerikanische Geheimdienst CIA hat eine Unmenge an Materialien ihrer eigentlich geheimen Archive mittlerweile online verfügbar gemacht. Man glaubt kaum, worauf man stößt, wenn man in diesem online verfügbaren Archiv einmal stöbert.

Ein ganz bemerkenswerter Fall verbirgt sich unter der Nummer des CIA Berichtes Nr. 00-W-23682 vom 23.08.1952, der die Sichtung eines Augenzeugens in Ostdeutschland in den frühen 1960er Jahren beschreibt, den ich hier einmal wiedergeben möchte:

Im Juli 1952 untersuchten Offiziere des Geheimdienstes der Westberliner Zone eine unter Eid geleistete Aussage eines gewissen Oskar Linke, eines achtundvierzigjährigen Deutschen und ehemaligen Bürgermeisters des Örtchens Gleimershausen.

Linkes Geschichte handelt von einem unidentifizierten fliegenden Objekt, das auf einer Waldlichtung in der sowjetisch besetzten Zone gelandet war, in der Form einer riesigen fliegenden Pfanne glich und einem Durchmesser von ca. 15 m entsprach.

Der zum Zeitpunkt der Untersuchung schon aus der sowjetischen Zone geflüchtete Linke gab eine Eidesstattliche Versicherung gegenüber den Geheimdienstermittlern ab, aus der ich hier zitiere:

„Während ich mich mit Gabriele, meiner Tochter, auf dem Nachhauseweg befand, hatte ich mit meinem Motorrad nahe der Stadt Hasselbach eine Reifenpanne.

Vor einem Baum ließ ich mein Motorrad stehen und lief auf die Stelle zu, auf die Gabriele mich gerade aufmerksam machte. Ich sah zwei Männer, die sich gerade ungefähr 40 Meter von mir entfernt aufhielten. Sie schienen einen leicht metallisch glänzenden Anzug zu tragen. Sie standen nach vorne übergebeugt und hielten auf dem Boden nach etwas Ausschau.

Ich schlich mich auf ca. 10 Meter heran. Als ich durch einen kleinen Zaun sah, bemerkte ich ein großes Objekt, dessen Durchmesser ich auf 13 bis 15 Meter schätzte. Es sah wie eine riesige Pfanne aus.

Es besaß entlang seines Umfanges zwei Reihen von Löchern, die jeweils ungefähr einen Kreisumfang von 30 Zentimeter hatten. Der Abstand zwischen den Reihen betrug ungefähr 0,45 Meter. Auf der Oberseite dieses metallischen Objektes befand sich ein schwarzer, konischer und ungefähr 3 Meter hoher Turm.

In diesem Moment hat meine Tochter, die sich unweit hinter mir befand, nach mir gerufen. Die zwei Männer mussten die Stimme meiner Tochter gehört haben, da sie sofort auf den konischen Turm sprangen und nach innen verschwanden.

Zuvor hatte ich bemerkt, dass auf der Vorderseite des Körpers von einem der Männer eine Lampe fixiert war, die regelmäßig blinkte.

Jetzt begann die Seite des Objektes, auf der sich die geöffneten Löcher befanden, zu glitzern. Seine Farbe schien zunächst grün zu sein, die später aber ins Rote überging. Zur gleichen Zeit begann ich ein sanftes Summen zu spüren. Während die Helligkeit und das Summen zunahmen, begann der konische Turm in das Zentrum des Objektes herunterzugleiten. Das ganze Objekt begann dann, sich langsam vom Boden zu erheben und wie ein Kreisel zu rotieren.

Für mich sah es so aus, als ob die zylindrische Vorrichtung gleichsam von der Oberseite des Objektes durch das Zentrum sackte und nun aus der Unterseite heraus auf den Boden prallte.

Ich bemerkte, dass sich das ganze Objekt langsam vom Boden emporhob. Der Zylinder, von dem es abgestützt wurde, verschwand jetzt in das Innere seines Zentrums und ragte wieder aus der Oberseite des Objektes heraus.

Der Auftrieb war jetzt größer geworden. Gleichzeitig hörten meine Tochter und ich einen pfeifenden Ton, der einer fallenden Bombe glich.

Das Objekt erhob sich in eine horizontale Position, drehte sich zu einer benachbarten Stadt hin und verschwand dann, während es an Höhe gewann, über den Hügeln und Wäldern in Richtung Stockheim.“

Soweit der Originaltext, aus dem Englischen übersetzt. Aus dem Gebiet, in dem Linke sich aufhielt, berichteten später viele andere Anwohner, dass sie ein Objekt gesehen haben, dass sie für einen Kometen hielten. Ein Hirte gab an, dass er dachte einen Kometen gesehen zu haben, der sich in niedriger Höhe von dem Hügel wegbewegte, auf dem Linke stand.

Vor einem Richter bezeugte Linke weiter: „Als das Objekt verschwunden war, ging ich zu der Stelle hin, wo es gestanden war. Ich fand eine kreisförmige Bodenvertiefung vor, und es war völlig offensichtlich, dass sie frisch entstanden war. Sie hatte genau dieselbe Form wie der kegelförmige Turm. Somit wusste ich, dass ich nicht geträumt hatte.“

Auch wenn Linkes Äußerungen einem unheimlich und einzigartig vorkommen, ähnliche Sichtungen werden seit 1952 von Hunderten von Zeugen beobachtet. Dank der Freigabe der US Amerikanischen UFO-Akten wissen wir davon.

 

 

 

 

 

Freigegebene UFO-Akten: Ein Witz!

 

Nun sind nicht alle freigegebenen UFO-Akten so ergiebig. Oftmals wundert man sich nicht nur als UFO-Forscher und fragt sich, ob „die da oben“ uns denn auf den Arm nehmen möchten. Meine persönliche Meinung ist sowieso: Wenn ich als Regierung eines Staates etwas geheim halten möchte, dann kann ich dies auch geheim halten. Und genau deswegen gibt es auch oftmals (ebenso meine persönliche Meinung) diese Rangeleien um die Freigabe von UFO-Akten oder nicht und dann letztendlich auch die breitgetretene Veröffentlichung. Denn man sieht gerade am Beispiel der USA, wie der Hase läuft. Meiner Meinung nach sind die wirklich interessanten Fälle nach wie vor geheim, und was man uns da serviert ist mehr als lächerlich. Es gibt Ausreißer (siehe oben), doch die Mehrzahl der Fälle sind durchweg entweder wirklich lächerlich oder mehr oder weniger plausibel geklärt. Und wenn es in den Sichtungsberichten interessante Passagen gibt, dann sind diese zum Übel der anfordernden Person auch noch größtenteils geschwärzt.

Und diese Unkenntlichmachung der Akten bezieht sich nicht nur auf persönliche Daten wie Namen, Anschriften und Telefonnummern, was ja verständlich wäre. Teilweise sind komplette Seiten mit den Beschreibungen der Vorfälle geschwärzt. Man fragt sich wirklich, was die Stelle, die diese Akten veröffentlicht, damit bezweckt. Möchte man das UFO-Thema noch mehr ins Lächerliche ziehen? Möchte man uns UFO-Forschern damit zeigen: „Ätsch, wenn wir nicht wollen, kriegt Ihr doch keine Informationen?“

Es kommt mir wirklich so vor, dass man unsere Bemühungen nur noch mehr veralbern möchte.

 

 

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Abb.2: Geschwärzte UFO-Akte

 

 

 

Nichts desto trotz machen wir weiter und gehen der Sache auf den Grund. Und was im skandalverseuchten Amerika noch ganz normal ist, das sollte doch in Deutschland – DEM Land, das uns so vorkommt, als sei es dasjenige, das die Bürokratie erfunden hat – nicht möglich sein! Hier sollte man doch umfassend informiert werden, wenn man eine Anfrage an das entsprechende Amt stellt. Das dachte ich mir auch, als ich noch bei der DEGUFO im Vorstand tätig war und beschloss mit meinen Vorstandskollegen einen Test durchzuführen.

 

 

 

 

 

Eine Frage Herr Innenminister: Wie geht die Polizei mit UFO-Sichtungen um?

 

Was passiert eigentlich, wenn jemand ein UFO meldet?

OK, wenn der Sichtungszeuge dies mir oder einer der großen UFO-Forschungsgruppen wie der GEP oder DEGUFO meldet, oder auf der Onlineplattform www.ufo-datenbank.de einträgt, dann wissen wir was passiert. Die UFO-Forschungsgesellschaften kümmern sich um den Fall, eruieren nach den vorliegenden Informationen, ob die Sichtung in irgendeiner Art und Weise erklärt werden kann. Dazu gibt es einige sogenannte UFO-Stimuli, also Vorkommnisse oder Objekte natürlicher und auch künstlicher Natur, die aufgrund ihres Auftretens in Aussehen, Geräuschen oder sonstigem Zusammenhang eine Sichtung hervorrufen können, die sich der Sichtungszeuge dann aufgrund diverser Umstände oder einfach fehlender Erfahrung nicht erklären kann. Ein UFO!

Dazu wird der Sichtungszeuge befragt. Dies erfolgt schriftlich, telefonisch oder sogar persönlich. Informationen über Flugverkehr, Wetterdaten, Veranstaltungen in der Nähe des Sichtungsortes und mehr werden eingeholt und anhand bereits geklärter Sichtungen Vergleiche gezogen. Im Normalfall wird die Sichtung schnell aufgeklärt, denn es ist schlichtweg so, dass die allermeisten Sichtungen ganz schnell geklärt werden können. Allein die Erfahrung der UFO-Forscher, die entweder unabhängig oder in Vereinen organisiert sind, macht eine Identifikation der Sichtung oft sehr einfach. Die Kenntnisse, die wir UFO-Forscher haben, kann man sich nur in jahrelanger Arbeit mit dem Thema und aktiver Feldforschung erarbeiten.

Aber ich schweife ab. Die Frage ist nämlich: Was geschieht, wenn man seine Sichtung der Polizei oder einer anderen Behörde der Bundesrepublik Deutschland meldet?

Im Zuge der Frage, die auch dieses Buch bewegt, ob Deutschland UFO-Akten besitzt, ist diese Fragestellung natürlich existentiell. Denn Akten über das Phänomen kann es natürlich nur geben, wenn sich jemand damit beschäftigt. Nur wer beschäftigt sich damit? Und beschäftigt sich überhaupt jemand in irgendeiner Behörde mit diesen Sichtungen oder wandern diese automatisch in den Papierkorb?

Wie wir unseren deutschen Staat kennen, wandert dort nichts in den Papierkorb! Also MUSS es einfach deutsche UFO-Akten geben!

In den vergangenen 40 Jahren der UFO-Forschung in Deutschland stellten verschiedene der Forschungsgesellschaften mehrfache Anfragen an das Bundesverteidigungsministerium, ob irgendjemand in der Bundesrepublik Deutschland für die Sammlung und Nachverfolgung von UFO-Sichtungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich ist und ob es eine Meldestelle dafür gibt. Die Anfragen enthielten außerdem die konkrete Fragestellung, ob es UFO-Archive innerhalb des Verteidigungsministeriums gibt. Immer wieder wurden diese Anfragen negativ bescheinigt.

In letzter Zeit wird der Ruf immer lauter, dass auch die Bundesrepublik Deutschland ihre UFO-Archive den interessierten Bürgern öffnen soll, wie dies schon andere Regierungen weltweit in den letzten Jahren getan haben.

Man fragt sich immer noch: Existieren wirklich keine Stellen, die solche Sichtungsmeldungen sammeln und archivieren? Eigentlich unvorstellbar! Und wenn ja, wem untersteht diese Stelle?

Da Sichtungszeugen immer wieder auch Polizeidienststellen über ihre Sichtungen informieren, muss es hier entsprechende Akten geben!

Dies nahm die DEGUFO, damals noch mit mir als Vorstand, zum Anlass, eine umfangreiche Erhebung bei den Innenministerien des Bundes und der Länder zu starten. Ziel dieser Erhebung war es, einige Fragen zur Verfahrensweise bei eingehenden UFO-Sichtungsmeldungen beantwortet zu bekommen und natürlich zu erfahren, wie die Länder diese Berichte handhaben und ob es eine übergeordnete Stelle gibt, die für derlei Meldungen zuständig ist.

Am 23. Oktober 2011 startete ich mit der DEGUFO die Befragung der einzelnen Ministerien. Schon nach kurzer Zeit kamen die ersten Antworten. Die Ministerien waren insgesamt sehr kooperativ und gaben umfangreich Auskunft zu den Fragen der DEGUFO.

Alle Ministerien bestätigten, dass UFO-Sichtungen, wenn diese an die entsprechenden Polizeidienststellen gemeldet werden, aufgenommen und diesen nachgegangen wird.

Wie beispielsweise das Innenministerium des Saarlandes, Abteilung D – Polizeiangelegenheiten und Bevölkerungsschutz in ihrer Antwort an die DEGUFO vom 15.11.2011 bestätigt: „…Zur Beantwortung ihrer Fragen teile ich ergänzend mit, dass alle Anrufe besorgter Bürger (auch Mitteilungen über UFO´s) ernst genommen und auch im Hinblick auf eine mögliche bestehende Gefahr auf ihren Wahrheitsgehalt und ihre Plausibilität geprüft werden…“

Die Daraus entstehenden Akten werden unter „Sonstiges“ zusammen mit etlichen anderen Vorgängen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, abgelegt und nach 15 Jahren vernichtet.

Siehe hierzu auch die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.

Einigkeit besteht ebenso in der Verfahrensweise, dass es nicht möglich ist, diese Akten für Recherchen innerhalb der UFO-Forschungsgruppen zu erhalten oder einzusehen.

Aus dem Innenministerium des Saarlandes kam noch eine weitere interessante, aber im Hinblick auf die Antwortmail widersprüchliche Antwort.

In dem Schreiben vom 15.11.2011, aus dem ich schon oben zitierte, heißt es: „…ihre Anfrage wurde von hier, dem Referat D 1 im Ministerium für Inneres, Kultur und Europa, an alle der Landespolizeidirektion nachgeordneten Polizeibezirksinspektionen des Saarlandes gesteuert. Die Polizeidienststellen des Saarlandes wurden um Beantwortung der Frage gebeten, ob relevante Beobachtungen von besorgten Bürgern z.B. über Telefon oder Notrufe gemeldet wurden. Im Ergebnis ist ein solcher Fall über nicht geklärte Phänomene am Himmel im Saarland den Polizeidienststellen nicht bekannt geworden...“

 

 

 

ImageAbb.3: Antwortschreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 28.11.2011

 

 

 

 

ImageAbb.4: Antwort Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.12.2011
 

 

 

 

 

AHA! Den Polizeidienststellen ist also ein solcher Fall nicht bekannt. Gleichzeitig wird aber im gleichen Schreiben mitgeteilt, das „auch Mitteilungen über UFOs… ernst genommen und auch im Hinblick auf eine mögliche bestehende Gefahr…geprüft werden…“

Von den entsprechenden Stellen in Bayern und Hamburg wurde mitgeteilt, dass den dortigen Polizeidienststellen die kontaktiert wurden, keine solchen Fälle bekannt sind. Wie Sie aber nachfolgend in Kapitel 2 noch lesen werden, wurde gerade in Bayern mindestens ein Fall sehr genau von den Polizeidienststellen verfolgt und muss somit vorliegen.

Vom Pressesprecher des DLR kam am 25.10.2011 eine „interessante“ Antwort: „…sofern bei uns solcher Art Meldungen eingehen, werden diese nach bestem Wissen und Gewissen auf Grund der Qualität der vorliegenden Informationen bearbeitet. Im überwiegenden Teil der Fälle können wir zufriedenstellende Antworten geben. Diese reichen von Meteoritensichtungen bis hin zu Spiegelungen in Fotoobjektiven…“ Und weiter: „…Archiviert werden diese Anfragen nicht...“

Was uns natürlich immens weiter bringt (Achtung Ironie!). Denn es geht ja genau um DIE Fälle, die nicht im „überwiegenden Teil“ stecken! Unsere Frage war ja was genau mit diesen Fällen geschieht!“

Bis dahin brachte die Erhebung der DEGUFO keine wirklichen Neuigkeiten oder neue Erkenntnisse. Aber das sollte sich dann im Laufe der Zeit noch ändern.

Die interessanteste Aussage kam dann vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, welches am 2. Dezember 2011 folgende Antwort an mich sendete: „…Der Sicherheit im Luftraum kommt insbesondere wegen der mit dem Luftverkehr verbundenen Gefahren, eine besondere Bedeutung zu. Der Einsatz sowie die Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes bei Gefahren aus dem Luftraum sind in entsprechenden Vorschriften geregelt.

Die Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum erfordert aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten ein ganzheitliches und synergetisches Vorgehen. Vor diesem Hintergrund wurde das Nationale Lage- und Führungszentrum „Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) als ressortübergreifende Institution des Bundes eingerichtet. Integrale Bestandteile sind die Teilbereiche Luftverteidigung, Flugsicherung und Innere Sicherheit/Luftsicherheit. Das NLFZ bildet den zentralen Informationsknotenpunkt für alle Meldungen, die für die Sicherheit im Luftraum relevant sind.

Soweit Ihre Anfrage den Umgang der Polizei mit derartigen Feststellungen betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass die bei der Polizei eingehenden Informationen unmittelbar dem NLFZ mitgeteilt werden…“

Fazit: „Es gibt deutsche UFO-Akten und diese werden bei einer ressortübergreifenden Institution des Bundes, dem NLFZ, vorgehalten! Und alle Polizeidienststellen der Bundesrepublik Deutschland sind angehalten, entsprechende Meldungen unmittelbar an das NLFZ weiterzuleiten!“

 

 

 

 

Image Abb.5: Antwort des Bundesministerium des Inneren, Berlin vom 23. Januar 2012

 

 


 

Auf Spurensuche: Das NLFZ

 

Eine weitere Bestätigung, dass es nicht nur das NLFZ, sondern auch die entsprechende Regelung gibt, wurde am 23. Januar 2012 vom Bundesministerium des Inneren in Berlin getätigt.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf leitete seine Antwort auf unsere Anfrage zusammen mit dieser an das Bundesministerium des Innern in Berlin weiter, damit diese weitere Auskünfte geben könne. Diese bestätigten mit ihrem oben genannten Schreiben das Procedere, schoben aber sofort hinterher, dass die Abteilung „Sicherheit im Luftraum“, die für dieses Ministerium im NLFZ vertreten ist, keine „Erkenntnisse zu Meldungen über unerklärte Phänomene am Himmel“ vorliegen habe. Das Ministerium wies die Zuständigkeit wieder weiter – dieses Mal an das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Wir sollten uns doch mit unseren Anfragen an diese Ministerien richten. Natürlich taten wir dies. Erhielten aber bis Oktober 2014 keine Antwort. Ob dies danach erfolgte, kann ich persönlich nicht mehr nachvollziehen. Ich gehe aber davon aus, da einfach zu viel Zeit verstrichen ist, dass keine Antwort mehr eingegangen ist.

Das NLFZ existiert! Und wie sich bei meinen Recherchen herausstellte, war es sogar näher als gedacht. Denn keine 10 km von meinem Wohnort Xanten entfernt, außerhalb des Örtchens Uedem, das zu Xanten gehört, ist dieses ansässig. Natürlich versuchte ich auch persönlich dort vorgelassen zu werden und meine Fragen dort jemandem zu präsentieren. Dies war nicht von Erfolg gekrönt. Die kleine Einrichtung auf einer Anhöhe bei Xanten ist sehr unscheinbar und nur ein unverfängliches Hinweisschild weist auf die Anlage hin, allerdings nicht auf das NLFZ.

 

 

 

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Abb.6: Hinweisschild zum NLFZ in Uedem

 

 

 

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Abb.7: Screenshot von Google Earth vom NLFZ in Uedem

 

 

 

 

 

Natürlich wissen auch die Forscher der DEGUFO und ich selbst, dass das NLFZ nicht dafür eingerichtet wurde, um UFO-Sichtungen nachzugehen.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA und einem Geisterflug eines verwirrten Segelfliegers im Januar 2003 über Frankfurt/Main wurde schon am 1. Oktober 2003 das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum gemeinsam vom Bundesministerium der Verteidigung, des Bundesministeriums des Inneren und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen ihrer Organisationshoheit eingerichtet.

 

Zu seinen Aufgaben gehören:

(Quelle: Wikipedia vom 22.04.2014)

 

Zur Vorgehensweise des NLFZ finden wir ebenso Angaben bei der freien Enzyklopädie Wikipedia, die ich hier zitiere: „…Wird durch einen NATO-Luftverteidigungsgefechtsstand oder die Flugsicherung ein ziviles Luftfahrzeug gemeldet, das unautorisiert von seinem Flugplan abweicht, sich verdächtig verhält oder mit dem kein Funkkontakt herzustellen ist, wird die zu diesem Zeitpunkt noch der NATO unterstellte Alarmrotte QRA, eines von zwei Geschwadern der Luftwaffe, alarmiert und durch Jägerleitoffiziere… an das zu identifizierende Flugzeug herangeführt...“

Die Bedeutung dieses aufgeplusterten Satzbaues ist eigentlich ganz einfach und für unsere Zwecke ebenso eindeutig:

Wenn ein Luftfahrzeug, das nicht identifiziert werden kann, also ein UFO, nämlich „unidentifiziertes fliegendes Objekt“, in das Lufthoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eindringt, wird dies vom NLFZ überwacht und wenn es sein muss sogar abgefangen. Und da ist es erst einmal egal, ob das NLFZ gegründet wurde, um Terroranschläge zu vereiteln, denn ein unidentifiziertes fliegendes Objekt kann ein Flugzeug oder alles Mögliche sein!

Auch der Schweizer Journalist, Sachbuchautor und Herausgeber des Mysteries Magazins Luc Bürgin hat Anfragen an bundesdeutsche Behörden in Sachen UFOs und deren Umgang mit entsprechenden Meldungen und Berichten gestellt und berichtet in der Mysteries-Ausgabe (3/2012) nun, das auch weitere Polizeibehörden (z.B. in Berlin und München) UFO-Meldungen an höhere Stellen weitergeben, die ihrerseits in bestimmten Fällen das NLFZ unterrichten. Bürgins Recherche förderte jedoch noch weitere interessante Fakten zu Tage. So gab etwa Michael Baum - Pressesprecher der Polizei - zu, dass die Informationspflicht an das NLFZ durch eine „interne Verfügung (oder Dienstanweisung)“ geregelt sei. Noch deutlicher wurde, laut Bürgin, Hans-Jörg Sommerfeld vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, der von einer „Bund-Länder-Vereinbarung“ sprach, „die gleichermaßen für alle Bundesländer gilt.“