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© Confidential Concepts, Worlwide, USA

© Parkstone Press Ltd, New York, USA

 

© Estate Bellmer Hans / Artists Rights Society, New York, USA / ADAGP, Paris

© Estate Berthomme de Saint-André / Artists Rights Society, New York, USA / ADAGP, Paris

© Estate Domergue / Artists Rights Society, New York, USA / ADAGP, Paris

© Estate Poitevin / Artists Rights Society, New York, USA / ADAGP, Paris

© Estate Poumeyrol / Artists Rights Society, New York, USA / ADAGP, Paris

© Estate De Monceau / Artists Rights Society, New York, USA / ADAGP, Paris

© Estate Hegemann / Artists Rights Society, New York, USA / VG Bild-Kunst, Bonn

© Estate Kranichfeld / Artists Rights Society, New York, USA / VG Bild-Kunst, Bonn

 

ISBN: 978-1-78310-637-0

 

Weltweit alle Rechte vorbehalten.

 

Soweit nicht anders vermerkt, gehört das Copyright der Arbeiten den jeweiligen Fotografen. Trotz intensiver Nachforschungen war es aber nicht in jedem Fall möglich, die Eigentumsrechte festzustellen. Gegebenenfalls bitten wir um Benachrichtigung.

Hans-Jürgen Döpp

 

 

 

Die Erotische

Enzyklopädie

 

 

 

 

 

 

Inhalt

 

 

Erotische Kunst oder Pornographie?

16.-17. Jahrhundert

18. Jahrhundert

19. Jahrhundert

20. Jahrhundert

Index

Erotische Kunst oder Pornographie?

 

 

Wann kann man von „erotischer Kunst“ sprechen? Jeder Sammler erotischer Kunst hat mit Anbietern schon die Erfahrung gemacht, dass ihm, der immer das Beste und Vollendeste erwartete, Arbeiten angeboten wurden, die in jeder Hinsicht ungenügend waren. Und das trotz der Versicherung des Anbieters, etwas Bedeutsames auf diesem Sammelgebiet gefunden zu haben. Manchmal gewinnt man den Eindruck, dass das Auge angesichts der freien Thematik ästhetisch verdummt, so dass ein ansonsten hochgebildeter Mensch ein Werk für bedeutend hält, welches vom künstlerischen Standpunkt aus gesehen minderwertig ist.

Und umgekehrt gilt, dass trotz seiner künstlerischen Qualität ein Meisterwerk allein aufgrund seiner Thematik für zweitklassig gehalten wird. Fest steht, dass die Darstellung des Geschlechtakts nicht gleichbedeutend mit erotischer Kunst ist. Ebensowenig wie ein anstosserregender, pornographischer Gegenstand nur wegen seines als unschicklich empfundenen Inhalts seinen Kunstcharakter verliert. Auch die Ansicht, Werke, die zur geschlechtlichen Erregung hervorgebracht wurden, könnten wegen ihrer niederen Absicht nicht Kunst sein, ist irrig.