Autorenverzeichnis
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Dr. Dörte Heger Wissenschaftlerin im Kompetenzbereich Gesundheit am RWI. |
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Prof. Dr. Boris Augurzky Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am RWI und Geschäftsführer der Institute for Health Care Business (hcb) GmbH sowie Geschäftsführer der Stiftung Münch. |
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Ingo Kolodziej Wissenschaftler im Kompetenzbereich Gesundheit am RWI. |
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Dr. Sebastian Krolop Partner Life Sciences & Health Care Deloitte sowie Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius. |
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Christiane Wuckel Wissenschaftlerin im Kompetenzbereich Gesundheit am RWI. |
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Pflegeeinrichtungen im Sinne der Verordnung sind „ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sowie teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Sozialgesetzbuch besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen).“ |
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Erfasst werden hier nur Pflegebedürftige nach SGB XI. 2013 wurden zum ersten Mal auch Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nachrichtlich erfasst. Vollständig selbst zahlende Heimbewohner werden nicht mit einbezogen. |
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Sofern nicht anders vermerkt, beziehen sich alle nachfolgenden Analysen auf die 11 357 Pflegeheime, die vollstationäre Leistungen anbieten. Aus Geheimhaltungsgründen sind in dieser Zahl auch teilstationäre Heime für behinderte Menschen sowie Schwerkranke und Sterbende enthalten. |
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Dabei wurden Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) herausgerechnet. |
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Sofern nicht anders angegeben, werden Personen ohne bisherige Zuordnung zu einer Pflegestufe zu Pflegestufe II gezählt. Härtefälle werden zu Pflegestufe III gezählt. |
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Häcker und Hackmann (2010) weisen in Tabelle 5 durchschnittliche Verweildauern in einem Heim für Männer von 11,1 Monaten und für Frauen von 19,8 Monaten aus. Unter Berücksichtigung der Geschlechterverteilung in Pflegeheimen ergibt sich daraus eine durchschnittliche Verweildauer von etwa 18 Monaten. |
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Das Gewicht des Preises der Stufe I beträgt 39,3 %, der Stufe II 40,0 % und der Stufe III 20,7 % entsprechend der Verteilung der stationär Pflegebedürftigen ohne Personen ohne Zuordnung. Die Gewichtung ist für alle Heime identisch. Würden stattdessen die Preise mit dem tatsächlichen Anteil der Pflegefälle des jeweiligen Heimes gewichtet, würde beispielsweise ein Heim mit teurer Stufe III, aber wenigen Fällen in Stufe III, und mit günstiger Stufe I, aber vielen Fälle in Stufe I, als sehr günstig dargestellt. Wenn sich die Nachfrage an den Preisen eines Heimes orientiert, würde bei einer solchen Gewichtung das Preisniveau tendenziell zu niedrig ausgewiesen, weil hochpreisige Stufen eines Heims gemieden würden. |
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Wir differenzieren dabei nach den Regionsgrundtypen des BBSR (2015): 1. Städtische Regionen: Regionen, in denen mindestens 50 % der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt und in der sich eine Großstadt mit rund 500 000 Einwohnern und mehr befindet sowie Regionen mit einer Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 300 E./km². 2. Regionen mit Verstädterungsansätzen: Regionen, in denen mindestens 33 % der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte zwischen 150 und 300 E./km² sowie Regionen, in denen sich mindestens eine Großstadt befindet und die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 100 E./km² aufweisen. 3. Ländliche Regionen: Regionen, in denen weniger als 33 % der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte unter 150 E./km² sowie Regionen, in denen sich zwar eine Großstadt befindet, aber die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte unter 100 E./km² beträgt. |
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Es handelt sich hierbei um Netto-Markteintritte, d. h. um Eintritte abzüglich Austritte. Die Brutto-Eintritte und die Austritte können nicht identifiziert werden. |
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Wir nehmen an, dass die Errichtung eines stationären Pflegeplatzes Investitionen von etwa 98 000 € nach sich ziehen und dass bestehende Plätze mit einer Rate von 2,5 % abgeschrieben werden. Bei den Angaben handelt es sich jeweils um das Preisniveau des Jahres 2017. |
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Pflegefachkräfte umfasst staatlich anerkannte/-r Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, Heilerziehungspfleger/-innen und Heilerzieher/-innen und Beschäftigte mit einem pflegewissenschaftlichen Abschluss einer Fachhochschule oder Universität. |
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Definition der Fachkräfte analog zu Fußnote 11. Pflegehilfskräfte umfasst staatlich anerkannte/-r Altenpflegehelfer/-in, Krankenpflegehelfer/-in, Heilerziehungspflegehelfer/-in, Familienpfleger/-in mit staatlichem Abschluss, Dorfhelfer/-in mit staatlichem Abschluss, sonstiger pflegerischer Beruf. |
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Es kann nicht an einer unterschiedlichen Verteilung nach Pflegestufen liegen. Der Anteil der Fälle in Stufe I betrug 2015 in Westdeutschland 41,1 % (Ost: 37,1 %), in Stufe II im Westen 38,8 % (Ost: 43,1 %) und in Stufe III im Westen 20,1 % (Ost: 19,8 %). |
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Folgende Regionen werden unterschieden: Baden-Württemberg und Bayern; Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen; Nordrhein-Westfalen; Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein; Hamburg; Berlin und die neuen Bundesländer. |
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Bislang nahm der Anteil der Pflegebedürftigen in Stufe I stetig zu und der in den Stufen II und III ab. Dadurch dürfte das künftige Marktvolumen leicht überschätzt werden. Dagegen könnten aber die Preise in der Pflege aufgrund des Personalmangels und damit höheren Personalkosten in Zukunft stärker steigen als die allgemeine Inflation. In diesem Fall würde das projizierte Marktvolumen unterschätzt. |
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Gegenüber 2015 dürfte der zusätzliche Kapitalbedarf für Neu-Investitionen 15,9 Mrd. € bis 2025 und 27,5 Mrd. € bis 2030 betragen. |
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Prozentangaben ohne Berücksichtigung der Kosten fürs Ausland. |
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Es wurde auf Bundesbankdaten getestet und kalibriert (Engelmann, Hayden, und Tasche 2003). |
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Für das Jahr 2015 sind hochgerechnete Bilanzen enthalten. |
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Wir nehmen dazu einen Zinssatz von 7,5 % an. Er enthält die Kapitalkosten sowie die jährlichen Abschreibungen. Ferner ist zu beachten, dass für einen Teil der Heime die Mietzahlungen geschätzt wurden. |
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Es gibt keinen festen Standard für Schwellenwerte des HHI (Gaynor und Vogt 2000). Wir setzen einen Wert über 0,15 als Indikator für moderate Konzentration (entsprechend Horizontal Merger Guidelines; 08/19/2010 (U.S. Department of Justice and the Federal Trade Commission 2010)). |
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Städtische Regionen: Regionen, in denen mind. 50 % der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt und in der sich eine Großstadt mit rund 500.000 Einwohnern und mehr befindet sowie Regionen mit einer Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 300 E./km². Regionen mit Verstädterungsansätzen: Regionen, in denen mindestens 33 % der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte zwischen 150 und 300 E./km² sowie Regionen, in denen sich mindestens eine Großstadt befindet und die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 100 E./km² aufweisen. Ländliche Regionen: Regionen, in denen weniger als 33 % der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte unter 150 E./km² sowie Regionen, in denen sich zwar eine Großstadt befindet, aber die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte unter 100 E./km² beträgt. |