Internationale Migrationspolitik

Inhalt

Fußnoten

1 Grundbegriffe und aktuelle Trends

Unter Mitarbeit von Sascha Krannich und Stefan Metzger.

1.5 Urbanisierung von Migration

https://migrationdataportal.org.

1.6 Ausblick: Migration und Demografie

Um einen Blick auf die Weltzähluhr zu werfen, siehe www.worldometers.info/world-population/.

2 Migrationstheorien

Unter Mitarbeit von Jennifer Grunwald.

2.1.2 Theorien auf der Mesoebene

Die breite Definition für Migrationssystem stammt von Orlando Patterson (Patterson 1987, S.228): „any movement of persons between states, the social, economic, and cultural effects of such movements, and the patterned interactions among such effects.“ Kritz, Lim und Zlotnik sehen Migrationssysteme dagegen vor allem als staatenzentriert und die (Migrations-)Politik als wesentlichen Faktor in deren Entstehung und Ausgestaltung (Kritz et al. 1992). Solche Ansätze untersuchen dann beispielsweise „Das Westafrikanische Migrationssystem“ oder „Das Migrationssystem zwischen Frankreich und Afrika“ und dessen koloniale Hintergründe, berücksichtigen dabei aber auch die Rolle von Migrationsnetzwerken.

2.2.2 Der neoliberale Institutionalismus

Mit Joseph Nye hat Keohane den Begriff der „komplexen Interdependenz“ geprägt; dieser bezeichnet die zunehmende Verflechtung von Staaten und ihrer Bewohner in ökonomischer und sozialer Hinsicht und die Möglichkeit von Staaten, über eine Vielzahl von Kanälen miteinander zu verhandeln und zu kommunizieren.

3 Flucht und Asyl

Unter Mitarbeit von Sascha Krannich, Jennifer Grunwald, Laura Ettinger und Clara Schick.

3.1 Historische Entwicklung

Heute wird der Begriff „Boat People“ für alle Geflüchteten verwendet, die in Booten oder Schiffen fliehen.

3.2 Genfer Flüchtlingskonvention und UNHCR

Der Originaltitel des Abkommens lautet: „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“.

Sie wurde 1967 durch das New Yorker Zusatzprotokoll ergänzt.

Je nach Perspektive haben sich unterschiedliche Bezeichnungen für die insgesamt acht Kriege zwischen Israel und den Palästinenser*innen bzw. arabischen Nachbarstaaten entwickelt. Der erste arabische-israelische Krieg wird zum Beispiel auch als Palästinakrieg, Israelischer Unabhängigkeitskrieg oder ‚Nakba‘ (deutsch: Katastrophe) bezeichnet, wobei der letztere Begriff primär von den Palästinenser*innen selbst verwendet wird, die am 15. Mai auch den ‚Tag der Nakba‘ begehen, um sich gemeinsam an ihre Vertreibung zu erinnern.

Zur gleichen Zeit wurde auch die United Nations Conciliation Commission (UNCCP) gegründet, die ebenfalls zu einer Konfliktlösung beitragen und die Rechte bzw. Interessen der palästinensischen Geflüchteten schützen sollte. Die UNCCP verlor durch den anhaltenden Nahostkonflikt jedoch stark an Bedeutung (Akram 2016, S.4f.).

Die Definition wurde mehrfach erweitert, um zum Beispiel die aufgrund des Sechs-Tage-Krieges (1967) vertriebenen Palästinenser*innen zu berücksichtigen, in dem Israel weite Teile der palästinensischen Gebiete eroberte (Bocco 2009, S.238).

Im Zionismus existiert der Mythos eines unbesiedelten Palästinas, tatsächlich lebten dort Ende des 19. Jahrhunderts aber über 400.000 arabische Muslime und Christen und wenige Juden (Schneider 2008, S.2).

3.3 Aufnahmeländer

Siehe www.unhcr.org/ke/dadaab-refugee-complex.

3.4 Nationale Flucht- und Asylpolitik

Das EU-Türkei-Abkommen von 2016 sieht eine Verschärfung türkischer Grenzkontrollen vor, um die Anzahl irregulärer Migrant*innen zu verringern, die über Griechenland in die EU einreisen. Dazu sind der Türkei umfangreiche Finanzhilfen (zunächst drei Milliarden Euro) zugesagt worden, die der Versorgung von Geflüchteten dienen sollen. Aus menschenrechtlicher Sicht wurde das Abkommen vielfach kritisiert, da ein großer Teil der Geflüchtete in der Türkei unter prekären Bedingungen lebt. Des Weiteren fänden Massenabschiebungen aus Griechenland ohne vorherige Prüfung des Geflüchtetenstatus statt (Heck und Hess 2017).

3.5.1 Rückkehr

Vgl. https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/abschiebungen.html.

Diese zusätzlichen Kategorien sind etabliert worden, um die Schutzkriterien der UN Menschenrechtskonvention von 1951 zu erweitern, da sie in zunehmendem Maße nicht ausreichen für schutzbedürftige Migrant*innen.

4 Migration und Arbeit

Unter Mitarbeit von Manuel Erdmeier, Julia Seidel und Jennifer Grunwald.

4.1 Begriff und Arten der Arbeitsmigration

Die Kategorien „geringqualifizierte Arbeitsmigration“ und „geringqualifizierte Arbeitsmigrant*innen“ sind dabei nicht deckungsgleich. Migration kann oft zu „de-skilling“ führen, etwa wenn Universitätsabsolvent*innen im Ausland unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten – hier gilt der Job als geringqualifiziert, die Migrant*innen ist es aber eigentlich nicht. Der Lesbarkeit halber sprechen wir hier dennoch von geringqualifizierten Migrant*innen.

4.2 Geschichte und Umfang der Arbeitsmigration

Auch in der klassischen Migrationsforschung wurde Migration von Beginn an sehr stark mit dem Phänomen der Arbeitsmigration in Verbindung gebracht. So standen schon bei der Migrationstheorie von Ernst Georg Ravenstein (Laws of Migration, 1885) überwiegend ökonomische Motive im Zentrum: „In most instances it will be found that they [migrated] in search of work of a more remunerative or attractive kind than that afforded by the places of their birth“ (Ravenstein 1885, S.181).

4.3 Motive und Erscheinungsformen der Arbeitsmigration

Vgl. www.theguardian.com/global-development/2020/mar/16/qatar-world-cup-report-reveals-34-stadium-worker-deaths-in-six-years

Vgl. ebd.

5.1 Die USA als Modell

Für das Folgende vgl. Hunger 2003 und Hermann/Hunger 2003.

Im Sommer 2020 wurden die Visa im Zuge der Corona-Krise von Präsident Trump temporär ausgesetzt, teilweise konnten Inhaber*innen der Visas nicht in die USA zurückkehren (https://economictimes.indiatimes.com/nri/visa-and-immigration/trumps-h-1b-order-leaves-many-us-workers-stuck-in-india/articleshow/76722325.cms).

5.2 Staatliche Politiken zur Anwerbung von Hochqualifizierten

Für den folgenden Abschnitt siehe Hunger 2017; Hunger und Krannich 2017.

5.2.1 Punktesysteme

Zu den Punktesystemen in anderen Ländern siehe Bedford 2006; Bedford et al. 2010; Buchanan et al. 2013; Faßmann 2013; Hawthorne 2011, 2014; Murray 2011; Ruhs und Anderson 2010; SVR 2015.

5.3 Unternehmensinterne Arbeitsmärkte

Gould (1988) und Findlay (1993) haben in diesem Zusammenhang auf die Rolle internationaler Personalberatungs- und Relocation-Agenturen hingewiesen, die die internationale Migration von Hochqualifizierten abwickeln (Gould 1988; Findlay 1993, S.154). Der Begriff Relocation umfasst dabei alle Organisations- und Koordinationstätigkeiten, die bei einem nationalen oder internationalen Standortwechsel anfallen. Die Funktion dieser Agenturen besteht in der Erleichterung und Vereinfachung von Migrationsprozessen im Bereich der Hochqualifizierten (Salt 1989, S.166). Ihre konkreten Aufgaben beziehen sich auf die Auswahl und Anwerbung geeigneter Kandidat*innen aus dem Kreis potenzieller hochqualifizierter Migrant*innen und die Unterstützung der Bewerber*innen und deren Familien in administrativen und privaten Angelegenheiten, wie Behördengängen oder der Wohnungssuche (Salt 1989, S. 166-167; Salt 1986, S.181). Der Einfluss dieser Institutionen auf das Migrationsvolumen wurde in Studien schon früh empirisch nachgewiesen (Gould 1987).

5.5 Brain Drain

Interessanterweise wurde der Begriff ‚Brain Drain‘ zuerst im Zusammenhang mit der Auswanderung hochqualifizierter Fachkräfte (insbesondere Wissenschaftler*innen) aus Großbritannien in die USA, also von einem Industrieland in ein anderes, geprägt (Hillmann und Rudolph 1996, S.2). Anfang der 1960er Jahre veröffentlichte die Königliche Gesellschaft Großbritanniens eine Studie zur Abwanderung hochqualifizierten Personals in die USA. Diese Studie (Great Britain 1968) wurde dazu benutzt, auf die Schwächen des britischen Wissenschaftssystems aufmerksam zu machen und eine verstärkte Förderung dieses Bereiches zu fordern (Hillmann und Rudolph 1996, S.2).

Teilweise werden auch transnationale Ausbildungspartnerschaften vereinbart, um Angebot und Nachfrage von internationalen Fachkräften besser aufeinander abzustimmen, siehe etwa www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/wie-transnationale-ausbildungspartnerschaften-in-deutschland-vorangebracht-werden-koennen-all-1.

6.3 Migration und Gender im Herkunftsland

https://reaction.life/indonesian-government-banned-women-working-abroad/ Nach einiger Zeit wurde das Moratorium aber wieder aufgehoben.

6.5 Migration und Gender im Zielland

www.huffingtonpost.de/yasin-bas/ehrenmord-beziehungstat_b_9165670.html

6.6 Familie und Migration

www.vox.com/policy-and-politics/2017/12/29/16504272/chain-migration-family-how-trump-end

www.whitehouse.gov/articles/time-end-chain-migration/

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0086&from=EN

6.8 Sexualität, Trafficking und Sex Work

www.vice.com/en_us/article/transgender-immigrants-still-face-rampant-abuse-in-us-detention-centers-708?utm_source=homepage

www.theguardian.com/world/2013/oct/11/gulf-countries-medical-checks-transgender-expats

www.state.gov/j/tip/rls/tiprpt/

6.10 Gender als Herausforderung für globale Migrationspolitik

http://womeninmigration.org/wp-content/uploads/2016/08/WIMN-basic-flyer.pdf

7.2 Staatsbürger*innenschaft

www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/andreas-scheuer-csu-doppelte-staatsbuergerschaft-abschaffen

www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/57722/staatsbuergerschaft

http://diepresse.com/home/politik/eu/622947/Grosse-Nachfrage-nach-dem-ungarischen-Pass

www.passportindex.org/byRank.php

www.henleypassportindex.com/passport

8.1 Die Versicherheitlichung (securitization) von Migration

https://www.theguardian.com/world/2017/mar/07/-hungary-to-detain-all-asylum-seekers-in-container-camps

http://www.npr.org/sections/thetwo-way/2017/04/29/526155130/people-are-reporting-criminal-space-aliens-to-new-ice-hotline; http://www.bento.de/politik/donald-trump-richtet-voice-behoerde-fuer-opfer-von-illegalen-einwanderern-ein-1344946/

8.4 Versicherheitlichung

https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2017/01/27/executive-order-protecting-nation-foreign-terrorist-entry-united-states

www.lexology.com/library/detail.aspx?g=de03bcf9-4fea-4c46-8057-d59a5dac1c5a

8.5 Die Versicherheitlichung von Migration

Siehe auch http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/medienpolitik/172752/migration-integration-und-medien?p=all

https://www.boell.de/de/2017/02/08/filter-bubble-echokammer-fake-news

Der Datensatz ist hier verfügbar: https://ec.europa.eu/knowledge4policy/dataset/ds00039_en

8.6 Die Sicherheit vor Migrant*innen

http://openmigration.org/en/op-ed/dangerous-journey-limited-effect-of-information-campaigns-to-deter-irregular-migration/

https://www.theguardian.com/world/2014/feb/11/government-launches-new-graphic-campaign-to-deter-asylum-seekers

http://www.huffingtonpost.com.au/2017/07/25/all-the-times-the-un-has-slammed-australias-asylum-seeker-polic_a_23046469/ .

http://www.unhcr.org/en-au/news/press/2017/7/597217484/unhcr-chief-filippo-grandi-calls-australia-end-harmful-practice-offshore.html

https://www.theguardian.com/world/2017/may/16/dozens-of-refugees-have-died-in-malaysian-detention-centres-un-reveals

http://www.ndtv.com/world-news/keep-out-border-walls-around-the-world-1664266

http://www.politico.eu/article/viktor-orban-interview-terrorists-migrants-eu-russia-putin-borders-schengen/

8.7 Die Sicherheit von Migrant*innen

http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Migration/A-69-CRP-1_en.pdf

https://gfmd2010.wordpress.com/2014/10/23/un-releases-principles-and-guidelines-on-human-rights-at-international-borders-migration/

https://www.nytimes.com/2017/08/29/us/immigration-harvey-border-patrol.html?mcubz=0

http://fra.europa.eu/sites/default/files/apprehension-fra_2013_01520000_el_tra-georgia_revised.pdf

9 Migration und Integration

Unter Mitarbeit von Stefan Metzger

9.1 Assimilation oder Integration?

Siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung 2011 unter www.faz.net/aktuell/politik/auftritt-in-duesseldorf-erdogan-nein-zur-assimilation-1603573.html .

9.4 Der Streit über die Rolle von Migrant*innenselbstorganisationen

Für die unterschiedlichen Funktionen von Migrant*innenorganisationen siehe Gaitanides (2003).

10 Migration und Entwicklung

Unter Mitarbeit von Sascha Krannich.

10.4 Die Rolle von Rücküberweisungen und Investitionen

Siehe Weltbank 2020 unter https://blogs.worldbank.org/peoplemove/data-release-remittances-low-and-middle-income-countries-track-reach-551-billion-2019.

Siehe ebd.

10.7.2 Durch internationale Organisationen und Zielländer

Für einen detaillierten Bezug zu Migration siehe www.fes.de/themenportal-flucht-migration-integration/artikelseite-flucht-migration-integration/wie-viel-migration-steckt-in-der-agenda-2030

11 Einwanderungspolitik im internationalen Vergleich

Unter Mitarbeit von Stefan Metzger.

11.1.2 Kanada

Gemessen an der Bevölkerungsstärke zieht Kanada dreimal so viele Migrant*innen pro Jahr an wie die USA (Hollifield et al. 2014, S.11).

11.2.2 Schweiz

Zitiert nach Der Spiegel, online unter: www.spiegel.de/politik/ausland/eu-parlamentspraesident-schulz-warnt-vor-drohkulisse-gegen-die-schweiz-a-952563.html

11.2.7 Schweden

Vgl. www.asylumineurope.org/reports/country/sweden/statistics.

11.3.2 Japan

Vgl. www.oecd-ilibrary.org/sites/e025d47d-en/index.html?itemId=/content/component/e025d47d-en.

12 Migrationspolitik der Europäischen Union

Unter Mitarbeit von Stefan Metzger.

Demgegenüber ist die westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS (Economic Community of West African States) weiter fortgeschritten. Hier gibt es neben der (in der Praxis allerdings nicht immer gewährten) Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit auch bereits einen gemeinsamen Pass.

12.1.1 Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit

Siehe Süddeutsche Zeitung 2010 unter www.sueddeutsche.de/kultur/arbeitskraefte-heute-wer-hat-angst-vor-dem-polnischen-klempner-1.440164.

12.1.3 Niederlassungsfreiheit

Siehe „Die Welt“ 2013 unter www.welt.de/politik/deutschland/article115607185/Innenminister-will-Armutsfluechtlinge-stoppen.html.

12.2.1 Asyl

Vgl. Die Welt 2018 unter www.welt.de/politik/deutschland/article175398887/Unerlaubte-Einreise-Die-Politik-nimmt-das-Asyl-Shopping-ins-Visier.html.

Siehe Die Welt 2018 unter www.welt.de/politik/deutschland/article146679134/In-den-Untiefen-der-europaeischen-Schutzlotterie.html.

Vgl. www.dw.com/de/corona-krise-griechische-fl%C3%BCchtlingslager-eine-zeitbombe/a-52970589.

12.2.5 Migration und Entwicklung

Für eine kritische Betrachtung der Programme siehe Langley und Alberola 2018.

Früher hieß das Programm ERIN, mit einem „R“, also ohne den Aspekt der Re-Integration.

13.2 Regional Migration Governance?

www.iom.int/regional-consultative-processes

13.4 Konventionen

https://indicators.ohchr.org/

www.ilo.org/global/topics/care-economy/domestic-workers/lang--en/index.htm

13.5.3 Die Parallelveranstaltung: Die PGA

https://madenetwork.org/sites/default/files/PDF/2013_5year_8point_Plan%20of%20Action.pdf

13.6 Die Global Compacts

www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2018/11/GCR_final_GER.pdf

www.unhcr.org/5e20790e4

www.fes.de/themenportal-flucht-migration-integration/artikelseite-flucht-migration-integration/zivilgesellschaft-gefragt

13.7 Chancen für die Governance von Migration – Global oder „von unten“?

https://migrationnetwork.un.org/sites/default/files/network_statement_on_sg_policy_brief_-_final.pdf

14.2 Die Argumente für Grenzkontrollen und geschlossene Grenzen

Die Regierungsposition erhielt im Referendum mehr als 98 Prozent Zustimmung, allerdings wurde bei der Abstimmung die benötigte Wahlbeteiligung verfehlt, sodass es keine Gültigkeit erlangte.

https://www.washingtonpost.com/news/worldviews/wp/2016/02/18/the-so-called-islamic-rape-of-europe-is-part-of-a-long-and-racist-history/

http://m.welt.de/wirtschaft/article157171883/Auf-unsere-Kinder-wartet-die-7-7-Billionen-Euro-Luecke.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/linksbuendnis-lafontaine-und-der-rechte-rand-1230949.html

14.4 Pragmatische Argumente

www.dw.com/en/africa-when-closed-borders-become-a-problem/a-53311669

https://www.dhs.gov/news/2015/12/22/dhs-releases-end-fiscal-year-2015-statistics

https://www.usimmigration.com/cost-benefits-border-security.html

14.6 Kritische Gegenpositionen

Man mag argumentieren, dass klassische Links-Rechts-Schemata im 21.Jahrhundert überholt sind, da die Autor*innen diese Einordnung allerdings explizit selbst vornehmen wird sie hier auch verwendet.

14.8 Fazit

www.ipg-journal.de/regionen/global/artikel/detail/wurst-case-szenario-4457/

https://migrationnetwork.un.org/sites/default/files/network_statement_on_sg_policy_brief_-_final.pdf

Vorwort

Das Buch will eine Einführung in zentrale Bereiche der internationalen Migrationspolitik bieten. Es fußt auf den Erfahrungen aus zwei Jahrzehnten Lehrtätigkeit im Bereich der internationalen Migrationsforschung. Es fasst viele Diskussionen zusammen, die wir in unseren Seminaren mit interessierten und engagierten Studierenden geführt haben. Bei der Erstellung haben uns viele ehemalige Studierende geholfen. Besonderer Dank gilt dabei Dr. Stefan Metzger, Dr. Sascha Krannich, Jennifer Grunwald M.A., Manuel Erdmeier M.A., Clara Schick, Julia Seidel, Laura Ettinger, Annalena Kößer, Cara Hamann und Luisa Muhammad, die uns beim Schreiben vieler Kapitel unterstützt haben und ohne deren Hilfe dieses Buch nicht hätte fertiggestellt werden können. Prof. Dr. Dietrich Thränhardt, Dr. Elias Steinhilber, Dr. Mirjam Lücking und Hannah Riede, M.A. haben einzelne Kapitel gelesen und uns auf viele wichtige Punkte hingewiesen. Ihnen allen gilt unser Dank ebenso wie den vielen Studierenden in unseren Seminaren.

 

Freiburg und Münster im Juli 2020

 

Uwe Hunger und Stefan Rother

Hinweise zum Buch

Das Buch ist so aufgebaut, dass es innerhalb eines Semesters gut durchgearbeitet werden kann. So kann jede Woche ein Kapitel behandelt werden. Studierende finden am Ende des Kapitels weiterführende Literatur, die sie für die Vor- oder Nachbereitung eines Themas heranziehen können. Ebenfalls angefügte Fragen sollen Seminardiskussionen anregen.

Abkürzungsverzeichnis

AEMR

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

AfD

Alternative für Deutschland

AMCB

Asian Migrants Coordinating Body

AMIF

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

ASEAN

Association of Southeast Asian Nations

AU

Afrikanische Union

BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BRD

Bundesrepublik Deutschland

CDU

Christlich Demokratische Union (Deutschlands)

CEDAW

Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women

COVID-19

Corona Virus Disease 2019

CSU

Christlich-Soziale Union

DDR

Deutsche Demokratische Republik

DIAC

Department of Immigration and Citizenship

ECOWAS

Economic Community of West African States

EG

Europäische Gemeinschaft

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

EP

Europäisches Parlament

ERRIN

European Return and Reintegration Network

EU

Europäische Union/European Union

EUROSUR

European Border Surveillance System

FIFA

Fédération Internationale de Football Association

FPÖ

Freiheitliche Partei Österreichs

FRONTEX

Frontières extérieures/Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

GAATW

Global Alliance Against Traffic in Women

GCIM

Global Commission on International Migration

GFK

Genfer Flüchtlingskonvention

GFMD

Global Forum on Migration and Development

GG

Grundgesetz

GIZ

Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit

GMG

Global Migration Group

GRF

Global Refugee Forum

HLD

High-Level Dialogue

HTA

Home Town Associations

IAMR

International Assembly of Migrants and Refugees

ICEM

Intergovernmental Committee for European Migration

ICPD

International Conference on Population and Development

IDP

Internally displaced persons

IDWF

International Domestic Workers Federation

ILO

International Labour Organization

IMA

International Migrants’ Alliance

IME

Instituto de los Mexicanos en el Exterior/Institut für die Mexikaner im Ausland

IMF

International Monetary Fund

IMRF

International Migration Review Forum

IOM

International Organization for Migration

IRC

International Rescue Committee

IRO

International Refugee Organization

IRPA

Immigration and Refugee Protection Act

IS

Islamischer Staat

KPCS

Kimberley Process Certification Scheme

LGBTIQ

Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersex, Queer

MFA

Migrant Forum in Asia

MHub

North Africa Mixed Migration Hub

MINT

Mathematik, Ingenieurwissenschaft, Naturwissenschaften und Technik

MOIA

Ministry of Overseas Indian Affairs

MRI

Migrants Rights International

NAFTA

North American Free Trade Agreement

NATO

North Atlantic Treaty Organization

NEA

New American Economy

NGO

Nichtregierungsorganisation

NNIRR

National Network for Immigrant and Refugee Rights

NPD

Nationaldemokratische Partei Deutschland

OECD

Organization for Economic Co-operation and Development

OFW

Overseas Filipino Workers

OHCHR

United Nations High Commissioner for Human Rights

ÖVP

Österreichische Volkspartei

OXFAM

Oxford Committee for Famine Relief

PANiDMR

Pan African Network in Defense of Migrants' Rights

PCME

Programa para las Comunidades Mexicanas en el Exterior/Programm für die mexikanischen Gemeinschaften im Ausland

PGA

People’s Global Action on Migration, Development and Human Rights

PIO

Person of Indian Origin

PNAE

Partnership New American Economy

PRI

Partido Revolucionario Institucional

PSR

Private Sponsorship of Refugees (PSR) program

RCP

Regional Consultative Processes for Migration

SACM

South American Conference on Migration

SAR

(International Convention on Maritime) Search and Rescue

SDGs

Sustainable Development Goals

SEDESOL

Secretaria de Desarrollo Social

SOLAS

(International Convention for the) Safety of Life at Sea

SOLID

Solidarität und Steuerung der Migrationsströme

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SVR

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration

TFAMW

Task Force for ASEAN Migrant Workers

UCB

University of California in Berkeley

UN DESA

United Nations Department of Economic and Social Affairs

UN

United Nations

UNCCP

United Nations Conciliation Commission for Palestine

UNCLOS

United Nations Convention on the Law of the Sea / UN-Seerechtsübereinkommen

UNDP

United Nations Development Programme

UNESCO

United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization

UNHCR

United Nations High Commissioner for Refugees

UNICEF

United Nations Children’s Fund

UNRWA

United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East

US

United States

USA

United States of America

VOICE

Victims of Immigration Crime Engagement

WFP

World Food Programme

WHO

World Health Organisation

WIMN

Women in Migration Network

WM

Weltmeisterschaft

WSA

World Service Authority

WTO

World Trade Organization

ZAV

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

1 Grundbegriffe und aktuelle Trends1

Wie viele Menschen migrieren weltweit? Welche Arten von Migration unterscheidet man? Wie wird Migration gemessen? Zählen sog. Binnenmigrant*innen (also Menschen, die innerhalb eines Landes wandern) zu den offiziellen Migrant*innen? Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Erfassung offizieller Migrationsstatistiken? Diese und weitere Fragen zu aktuellen Migrationsbewegungen werden in dem Kapitel behandelt.

1.1 Definition internationaler Migration

Migration bedeutet, wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt, wandern, von einem Ort zum andern; internationale Migration, von einem Land zum andern. Während Migration so alt ist wie die Menschheit selbst, gibt es internationale Migration seit der Zeit, in der es Länder bzw. Nationalstaaten gibt. Die Herausbildung von Nationalstaaten beginnt mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges im Jahr 1648, als in Europa die „Westfälische Staatenordnung“ etabliert wurde, die für die Entstehung von Nationalstaaten grundlegend war. Die Regulierung von Migration gehört seither zu den ureigensten Domänen des Nationalstaates. Wer auf das Territorium eines Staates kommen darf und wer nicht, liegt vor allem in seiner Hand. Nur in einigen Aspekten gibt es internationale Regelungen, die versuchen, festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Nationalstaaten möglicherweise auch gegen ihren Willen Menschen aufnehmen müssen und wie sie mit den Menschen, die zu ihnen kommen, umgehen müssen bzw. sollen. Diese Vergemeinschaftung bzw. Internationalisierung von Migrationspolitik ist besonders innerhalb der Europäischen Union weit fortgeschritten. Aber auch hier versuchen einzelne Nationalstaaten möglichst wenig von ihrer Souveränität abzugeben, wie auch der jüngste Streit in der Asylpolitik zeigt. Alle Vereinbarungen, die international gelten und Migration, die mindestens zwei Länder bzw. Nationalstaaten betrifft, regeln sollen, nennt man internationale Migrationspolitik.

Aber ab wann ist ein Mensch ein*e internationale*r Migrant*in? Sollen z.B. auch Tourist*innen oder Studierende, die ein Semester im Ausland verbringen, schon als internationale Migrant*innen gelten? Es ist nicht ganz leicht, hierfür eine allgemein gültige Definition zu finden, da auch die Ursachen und Umstände der Migration immer wieder ganz unterschiedlich sein können. Um mit diesen komplexen Fragen pragmatisch umzugehen, haben die Vereinten Nationen (United Nations, UN) 1998 eine einfache Definition vorgeschlagen, an der sich große Teile der Migrationsforschung (Koser 2007; Castles et al. 2014; Martin 2014) sowie internationale Organisationen wie etwa die International Organization for Migration (IOM) orientieren. Danach werden diejenigen Menschen zu internationalen Migrant*innen gezählt, die sich für mindestens ein Jahr außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltslandes aufhalten, unabhängig von den Wanderungsgründen (UN 1998, S.10). Nach dieser Definition sind Binnenmigrant*innen, also Migrant*innen, die innerhalb eines Landes wandern, und temporäre Migrant*innen, die nur für eine kürzere Zeit als zwölf Monate migrieren, ausgeschlossen.

Nationalstaaten und der Westfälische Frieden von 1648

Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges im Jahr 1648 entstand in Europa die „Westfälische Staatenordnung“, die für die Entstehung von Nationalstaaten grundlegend war. Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 ist eine Sammelbezeichnung mehrerer Kriege, die überwiegend auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation ausgetragen wurden und die sowohl Religionskriege als auch ein Konflikt um die Vormachtstellung in Europa waren (für mehr Informationen siehe Wedgwood 2011). Dabei standen sich sowohl habsburgische und französische Truppen als auch Katholiken und Protestanten gegenüber. Gemeinsam mit ihren jeweiligen Verbündeten und Schutzmächten trugen die habsburgischen Mächte Österreich und Spanien ihre Interessenkonflikte mit Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und Schweden aus. Im Westfälischen Frieden von 1648, der in Münster und Osnabrück ausgehandelt wurde und der das Ende des Dreißigjährigen Krieges bedeutete, wurde zum ersten Mal eine Staatenordnung etabliert, die auf dem Prinzip der inneren und äußeren Souveränität territorial abgegrenzter, untereinander formal gleichberechtigter Staaten beruht. Der Territorialstaat war grundlegend für die spätere Herausbildung von Nationalstaaten.

Mit der Herausbildung von modernen Territorialstaaten gewinnt die Beziehung zwischen Staat und Staatsangehörigen an Bedeutung. Während der Staat sich zu unterschiedlichen Leistungen wie Sicherheit, Rechtsfrieden oder Wohlfahrt verpflichtet, erwartet er von seinen Staatsbürger*innen Loyalität. Wer in den Genuss dieser Leistungen kommt, wurde letztendlich über die Unterscheidung in Staatsangehörige und Ausländer*innen reguliert (Bommes 1999, S.122-140).

Allerdings halten sich viele Nationalstaaten nicht an diese Empfehlung und definieren internationale Migrant*innen in ihren Ländern unterschiedlich. So setzen einige Länder die Aufenthaltsdauer deutlich unter einem Jahr an, teilweise werden (wie in den USA) sich irregulär aufhaltende Menschen ohne Aufenthaltstitel offiziell als Migrant*innen erfasst, während dies in den meisten Ländern Europas nicht der Fall ist (Münz 2009). Deutschland führt ein Einwohnermelderegister, was es woanders nicht gibt. Ein weiteres Problem bei der systematischen Erfassung globaler Migration ist, dass nicht alle Staaten ihre Einwanderungsdaten veröffentlichen oder internationalen Organisationen zur Verfügung stellen. Zum Beispiel geben mehrere Staaten am Persischen Golf, wie Katar, keine Daten über die Herkunft ihrer Einwanderer*innen frei, obwohl diese durch ein Visasystem gesammelt werden (Pew Research Center 2013). Andere Staaten wiederum haben aufgrund bürokratischer Überforderung grundsätzliche Defizite bei der Erfassung ihrer Einwanderungszahlen. So basieren viele Zahlen zur internationalen Migration nur auf Schätzungen, weil die Ermittlung registrierter Grenzübertritte teilweise schwierig ist. Auch die unten dargestellten Zahlen und Fakten zur internationalen Migration präsentieren zudem immer nur eine Momentaufnahme.

Probleme der Datenerhebung zur internationalen Migration

Grundsätzlich verschafft die Kategorisierung in einzelne Migrationsformen einen besseren Überblick über die weltweiten Migrationsgeschehnisse. Jedoch wird von den internationalen Organisationen, die die Daten zu den verschiedenen Migrationsformen erfassen (UN, OECD, Weltbank, IOM, ILO etc.), angemerkt, wie schwer es ist, Migrationsbewegungen realitätsnah abzubilden. Die IOM (2015) fordert deswegen, dass Daten zur internationalen Migration noch umfangreicher, systematischer, komparativer und über einen längeren Zeitraum erfasst werden. Bisher gibt es noch keine regelmäßige Datenerfassung von ein und derselben Organisation oder Institution zu allen Migrationsformen weltweit.

Die UN selbst ist dazu übergegangen, als internationale Migrant*innen von nun an alle Menschen zu zählen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem anderen Land als ihrem Geburtsland bzw. dem Land, von dem sie die Staatsbürgerschaft besitzen, leben.

1.2 Umfang der globalen Migration heute

Legt man diese Definition zugrunde, gab es im Jahr 2019 rund 272 Millionen internationale Migrant*innen, was ungefähr 3,5 Prozent der Weltbevölkerung entspricht (UN 2019). Zusätzlich gab es noch 763 Millionen Binnenmigrant*innen (IOM 2019a). Insgesamt lebten also über eine Milliarde Menschen bzw. rund ein Siebtel der Weltbevölkerung an einem anderen Ort als ihrem Geburtsort. Die weltweite internationale Migration ist dabei in den letzten 30 Jahren deutlich angestiegen. Zwischen den Jahren 1990 und 2019 stieg sie um rund 77 Prozent und damit um fast 118 Millionen Menschen an. Dies entspricht einem relativen Anstieg von ca. 2,9 auf 3,5 Prozent gemessen an der Weltbevölkerung (UN 2019). Wären alle diese Migrant*innen in ein neues Land eingewandert, dann wäre dies das zwölftgrößte Land der Welt. Hinzu kommen, wie angesprochen, die zahlreichen Binnenmigrant*innen innerhalb der Landesgrenzen, die gerade in großen und bevölkerungsreichen Ländern, wie Indien und China, von großer Bedeutung sind.

Knapp die Hälfte der rund 272 Millionen internationalen Migrant*innen waren Frauen (47,9 Prozent). Das sog. Medianalter, das also die Gesamtgruppe der internationalen Migrant*innen in zwei gleich große Gruppen teilt, lag bei 39 Jahren. Dabei waren drei Viertel der internationalen Migrant*innen im sog. arbeitsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Zusätzlich waren etwa 38 Millionen unter 20 Jahre und 32 Millionen 65 Jahre und älter (UN 2019). Im Vergleich zu 1990 hat vor allem die Zahl der Migrant*innen im arbeitsfähigen Alter zugenommen. Der Anteil der unter 20-Jährigen nahm dagegen ab (ebd.).

Abbildung 1:

Entwicklung der Zahlen internationaler Migrant*innen weltweit (in Millionen)

Quelle: IOM, World Migration Report 2019.

Abbildung 2:

Entwicklung des Anteils internationaler Migrant*innen an der Weltbevölkerung (in %)

Quelle: UN, International Migration Report 2019.

Blickt man auf die grobe Verteilung der Migrant*innen auf die Weltregionen zeigt, dass die internationalen Migrant*innen mehrheitlich in den entwickelteren Regionen des Globalen Nordens leben. In absoluten Zahlen ist der Unterschied mit 152 zu knapp 120 Millionen Menschen gar nicht mal so groß. Setzt man die Migrationszahlen aber mit der Zahl der Gesamtbevölkerung ins Verhältnis wird der Unterschied sehr deutlich: Während der Migrant*innenanteil im Globalen Norden im Durchschnitt 12 Prozent beträgt, liegt er im Globalen Süden bei nur 1,9 Prozent. Allerdings ist der Migrationsanteil seit 2005 in den Ländern des Globalen Südens deutlich stärker angewachsen als im Globalen Norden.

Es ist herauszuheben, dass Migration zu einem erheblichen Teil innerhalb von Regionen stattfindet. So verteilt sich die Migration aus Ost- und Südostasien sowie aus Subsahara-Afrika zu fast 80 Prozent auf andere Länder innerhalb der Regionen. Auch findet viel Migration innerhalb der OECD-Länder statt, wie etwa zwischen den Ländern der EU. Blickt man auf die Regionen überschreitenden Migrationsbewegungen, sieht man, dass internationale Migration zudem überwiegend aus Ländern des Globalen Südens in die Länder des Globalen Nordens erfolgt. So war die Nettozuwanderung (also die Differenz zwischen Ein- und Auswanderung) in den Ländern des Globalen Norden aus Ländern des Globalen Südens in der Vergangenheit immer positiv, d.h. es wanderten mehr Menschen aus dem Globalen Süden ein als dorthin aus, während es in den Ländern des Globalen Südens mehr Auswanderer*innen in den Globalen Norden gab als Einwanderer*innen aus dem Globalen Norden. Zwar hat sich der Trend in den letzten zwei Jahrzehnten etwas abgeschwächt. Die Unterschiede sind aber nach wie vor deutlich, und es wird auch weiterhin damit gerechnet, dass diese Wanderungsrichtung bestehen bleibt (UN 2019).

Abbildung 3:

Entwicklung der Zahlen internationaler Migrant*innen nach Entwicklungsregionen (in Millionen)

Quelle: UN, International Migration Report 2019.

Abbildung 4:

Veränderung der Anteile internationaler Migrant*innen an der Gesamtbevölkerung nach Entwicklungsregion (in %)

Quelle: UN, International Migration Report 2019.

Abbildung 5:

Nettomigration aus dem Globalen Süden in den Globalen Norden (in Millionen)

Quelle: UN, International Migration Report 2019.

1.3 Migration in und zwischen einzelnen Weltregionen

Blickt man auf die regionale Verteilung des internationalen Migrationsgeschehens, so sieht man, dass die meisten internationalen Migrant*innen in Europa leben (rund 30 %), gefolgt von Nordamerika (21,6 %) und Nordafrika und Westasien (17,9 %). In absoluten Zahlen ausgedrückt wohnten im Jahr 2019 82 Millionen Migran*innten in Europa, rund 59 Millionen in Nordamerika und rund 49 Millionen in Nordafrika und Westasien (UN 2019). Die nächstmeisten Migrant*innen entfielen auf Subsahara-Afrika (8,7 %, rd. 24 Millionen), Zentralasien und Südasien (7,2 %, rd. 20 Millionen) sowie auf Ost- und Südostasien (6,7 %, rd. 18 Millionen). Lateinamerika und die Karibik (4,3 %, rd. 12 Million) sowie Ozeanien (3,3 %, rd. 9 Millionen) bildeten das Schlusslicht. Dabei ist auffallend, dass in allen Regionen die internationale Migration in den letzten 15 Jahren noch einmal stark zugenommen hat, wobei nur in Nordamerika der Zuwachs geringer ausfiel als im Vergleich zu den Jahren 1990 bis 2005.

Abbildung 6:

Regionale Verteilung der internationalen Migrant*innen 2019

Quelle: UN, International Migration Report 2019.

Abbildung 7:

Veränderung des Anteils internationaler Migrant*innen in den verschiedenen Weltregionen (in %)

Quelle: UN, International Migration Report 2019.

Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist demgegenüber die Migration in Ozeanien, insbesondere Australien, am höchsten. Hier beträgt der Migrant*innenanteil über 21,2 Prozent. Danach folgt Nordamerika mit 16 Prozent. Europa weist 11 Prozent und Nordafrika und Westasien weisen 9,4 Prozent auf. In allen anderen Regionen liegt der Anteil an internationalen Migrant*innen seit den 1990er Jahren unter drei Prozent.

Auffallend ist zudem, dass der Großteil der internationalen Migration überwiegend nicht zwischen, sondern innerhalb der einzelnen Weltregionen stattfindet. So wandert in den allermeisten Regionen jeweils die Mehrheit der internationalen Migrant*innen innerhalb der eigenen Region. In Ost- und Südostasien sowie in Subsahara-Afrika trifft dies auf fast 80 Prozent der Fälle zu. In absoluten Zahlen stellte Europa mit rund 30 Millionen Menschen den größten Wanderungskorridor weltweit dar, (noch vor der Migration aus Lateinamerika und der Karibik nach Nordamerika im Umfang von 26,6 Millionen Menschen). Ausnahmen bilden nur Ozeanien und Nordamerika, wo nur 11,9 (Ozeanien) bzw. 2,3 Prozent (Nordamerika) der Migrant*innen innerhalb ihrer eigenen Region verbleiben. Während Menschen aus Ozeanien vor allem nach Europa wandern, gehen Migrant*innen aus Nordamerika in den meisten Fällen nach Lateinamerika bzw. die Karibik. Hierbei handelt es sich vielfach auch um Rückwanderer*innen.

Betrachtet man wieder die Nettomigration, zeigt sich entsprechend der Darstellung zu den Entwicklungsregionen (Globaler Norden vs. Globaler Süden), dass vor allem Europa, Nordamerika, Ozeanien und seit 2000 auch die Region Nordafrika und Westasien Einwanderungsregionen, während Zentral- und Südasien, Lateinamerika und die Karibik sowie Ost- und Südostasien ebenso wie Subsahara-Afrika Auswanderungsregionen sind, wobei Zentral- und Südasien die größte Auswanderungsregion der Welt darstellen. Hier sind seit 2000 im Jahresdurchschnitt etwa 1,5 Millionen Menschen mehr aus- als eingewandert. Demgegenüber stieg in Europa die Zahl der internationalen Migrant*innen jährlich um etwa eine Million Menschen, wobei allerdings viele der Migrant*innen innerhalb Europas gewandert sind. Interessant ist dabei auch, dass Europa noch bis weit in das 20. Jahrhundert zu den Auswanderungsregionen der Welt gehörte.

Abbildung 8:

Anteile der Migrationen innerhalb der eigenen Region (in %)

Quelle: UN, International Migration Report 2019.

Abbildung 9:

Ausgangs- und Zielregionen internationaler Migration

Quelle: UN, International Migration Report 2019.

Abbildung 10:

Bevölkerungsabnahmen und -zuwächse infolge internationaler Migration in verschiedenen Weltregionen seit 1950 (in Millionen)

Quelle: UN, International Migration Report 2019.

1.4 Migration auf nationalstaatlicher Ebene